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     388  0 Kommentare BGH nimmt sich Fälle von hohen Verbraucher-Energierechnungen vor

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich an diesem Mittwoch (10 Uhr) mit zwei Fällen, in denen Haushalte sehr hohe Energierechnungen bezahlen sollen. In einem Fall aus Hessen geht es um Heizkosten, in einem Fall aus Niedersachsen um die Stromrechnung (VIII ZR 148/17 und VIII ZR 189/17).

    So stieg die Rechnung des Oldenburger Energiekonzerns EWE für den innerhalb eines Jahres verbrauchten Strom eines älteren Ehepaares plötzlich auf mehr als 9000 Euro. Die Kunden behaupten, sie hätten nicht so viel verbraucht, EWE hält dagegen, der Zähler sei von einem Gutachter überprüft worden. Das Oberlandesgericht gab den Kunden weitgehend Recht.

    Im anderen Fall in Hessen sollen die Mieter einer Wohnung fast die Hälfte der Heizenergie des ganzen Hauses verbraucht haben, obwohl ihr Anteil an der Wohnfläche nur etwa 13 Prozent beträgt. Sie hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg mit ihrer Forderung, die Ablese-Unterlagen der anderen Mieter einsehen zu dürfen./moe/DP/he






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    BGH nimmt sich Fälle von hohen Verbraucher-Energierechnungen vor Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich an diesem Mittwoch (10 Uhr) mit zwei Fällen, in denen Haushalte sehr hohe Energierechnungen bezahlen sollen. In einem Fall aus Hessen geht es um Heizkosten, in einem Fall aus Niedersachsen um die …