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    DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen


    WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Beherrschungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM AG in das Handelsregister eingetragen


    09.02.2018 / 15:22



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    Beherrschungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM AG in das Handelsregister eingetragen



    Frankfurt, 9. Februar 2018 - Am heutigen Tage ist der am 6. Oktober 2017 zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft (WCM AG) abgeschlossene Beherrschungsvertrag in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen worden. Der Beherrschungsvertrag mit der TLG IMMOBILIEN AG als herrschendem Unternehmen und der WCM AG als beherrschtem Unternehmen ist damit wirksam geworden. Die Hauptversammlungen der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM AG hatten dem Vertrag bereits am 22. November 2017 bzw. am 17. November 2017 jeweils mit großer Mehrheit zugestimmt.



     



    ABFINDUNGSANGEBOT AN DIE AUßENSTEHENDEN AKTIONÄRE DER WCM AG



    Im Rahmen des Beherrschungsvertrags hat sich die TLG IMMOBILIEN AG verpflichtet, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der WCM AG deren Aktien gegen Gewährung von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der TLG IMMOBILIEN AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 im Umtauschverhältnis von 4 Aktien der TLG IMMOBILIEN AG gegen 23 Aktien der WCM AG zu erwerben. Ab dem heutigen Tage sind die außenstehenden Aktionäre der WCM AG berechtigt, dieses Abfindungsangebot anzunehmen. Die Angebotsfrist endet am 9. April 2018 um 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit). Im Falle der Einleitung eines Spruchverfahrens bleiben die außenstehenden Aktionäre der WCM AG auch über diesen Zeitpunkt hinaus berechtigt, ihre Aktien in Aktien der TLG IMMOBILIEN AG zu tauschen.

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