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     1532  0 Kommentare Darf Berlin den Neubau verbieten?

    In Deutschlands Großstädten fehlen Wohnungen, besonders in den Metropolen. Während einige Städte Eigentumswohnungen fördern, stellt sich Berlin quer und verbietet immer mehr den Neubau – gegen die eigene Verfassung.

    Von Patrick Herzog-Smethurst, Vorstand der DKW Gruppe
     

    Deutsche Metropolen handeln beim Wohnungsbau unterschiedlich. Einige Städte rufen Initiativen aus Wirtschaft und Politik ins Leben, andere wiederum reagieren, gelinde gesagt, zögerlich auf die anhaltende Wohnungsnot. Wie so oft geht dabei Berlin mit einem Negativbeispiel voran. Und das, obwohl die Förderung von Wohneigentum Bestandteil der Berliner Landesverfassung ist. In Artikel 28 der Verfassung von Berlin ist die Förderung von Wohneigentum als Staatsziel verankert – und zwar in gleichem Range wie die Förderung von Mietwohnungen. Beides soll laut Verfassung von der Regierung gefördert werden.

     

    Für alle, die Wohneigentum in der Bundeshauptstadt schaffen und kaufen, müsste das eine gute Nachricht sein. Denn da nur 15 Prozent der Berliner in Eigentum leben und 85 Prozent zur Miete, handelt im Sinne der Verfassung, wer in den Wohneigentumsneubau in der Bundeshauptstadt investiert. Die gesellschaftliche und politische Wahrnehmung ist freilich eine andere. Statt den Neubau zu fördern, Baugenehmigungsverfahren zu unterstützen und zu beschleunigen, neue Baugebiete auszuweisen, Bauland zu verkaufen, Aufstockungen zu bewerben und Nachverdichtungen voranzutreiben, bremst der Berliner Senat Hand in Hand mit den Bezirken sämtliche Maßnahmen, die den Neubau ankurbeln könnten. Und die Politik begründet dies immerzu mit dem Verweis auf vermeintlichen Mieterschutz.

     

    Die Politik spricht dabei vom sogenannten Milieuschutz – Gebiete, für die soziale Erhaltungsverordnungen erlassen werden. Das Ziel der Verordnungen ist durchweg nachvollziehbar: Menschen sollen nicht aus ihren angestammten Kiezen verdrängt werden, weil sie sich die steigenden Wohnkosten – etwa nach Verkauf und Sanierung – nicht mehr leisten können. An diesem notwendigen sozialen Korrektiv ist an sich auch nichts auszusetzen, wenn es denn auch Erfolge zeitigen würde. Das tut die Masse der derzeitigen sozialen Erhaltungsverordnungen aber nicht, im Gegenteil.

     

    Da im „Milieu“ weniger gebaut, weniger saniert und weniger aufgestockt werden darf, wird damit die Wohnungsknappheit nicht bekämpft, sondern nur weiterbefördert. Die Folge: Wohnungen werden unter der Hand vermittelt, der lukrative Untervermietungsmarkt blüht, und letztlich können sich nur diejenigen eine Wohnung in begehrter Lage leisten, die dafür umso mehr Geld auszugeben willens und in der Lage sind. Sieht so soziale Wohnungspolitik aus? Ich meine: nein.

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