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    SpruchZ  485  0 Kommentare Entwurf des Koalitionsvertrags sieht Evaluierung des Spruchverfahrens vor

    Der Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 sieht bei den gesellschaftsrechtlichen Änderungen auch eine Evaluierung des Spruchverfahrens vor.

    Der Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 („Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“) sieht bei den gesellschaftsrechtlichen Änderungen auch eine Evaluierung des Spruchverfahrens vor.

     

    Auf S. 131 heißt es unter der Zwischenüberschrift "Rechtsfolgen der Digitalisierung" (Zeile 6175 ff.):

     

    "Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir im Interesse des Minderheitenschutzes und der Rechtssicherheit Brüche und Wertungswidersprüche beseitigen. Ferner werden wir das langwierige und teure Spruchverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Minderheitsaktionärinnen und -aktionären sowie Kleinanlegerinnen und -anlegern evaluieren."




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Entwurf des Koalitionsvertrags sieht Evaluierung des Spruchverfahrens vor Der Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 sieht bei den gesellschaftsrechtlichen Änderungen auch eine Evaluierung des Spruchverfahrens vor.