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     370  0 Kommentare SeniVita zahlt Genussschein-Zinsen in Höhe von 3,0% Ende Februar nach


    Weitere Zinsnachzahlung – die Genussschein-Gläubiger der SeniVita Sozial gGmbH (SVS) werden am 28. Februar 2018 eine weitere Zahlung von 3,0 Prozent auf die Grundverzinsung erhalten (ebenso die Genussrechts-Gläubiger). Das teilte die SeniVita-Gruppe heute mit.

    Die bei den börsennotierten Genussscheinen somit verbleibende Differenz in Höhe von 2,0 Prozent zu der gemäß Genussscheinbedingungen geltenden Grundverzinsung in Höhe von 7,0 Prozent wird zusammen mit der nächsten regulären Zinszahlung am 27. Mai 2018 ausgezahlt. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen im Mai lediglich eine Zahlung von 1,0% der Zinsen leisten können, ehe im Dezember 2017 eine weitere Nachzahlung von 1,0% der Zinsen an die Gläubiger erfolgte.

    SeniVita-Genussschein notiert bei 90%

    GENUSSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein wird jährlich mit 7,00 Prozent fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Das maximale Gesamtvolumen des SeniVita-Genussscheins (WKN: A1XFUZ) beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin ist am 27. Mai 2019. Aktuell notiert der SeniVita-Genussschein bei 90% (Stand: 15.02.2018).

    Zuletzt hatte es auch bei SeniVita-Finanzprodukten weit unter Preis leigende Kaufangebote gegeben. Mehr dazu lesen Sie hier: „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ – Anleihen-Kaufangebote deutlich unter Marktpreisen

    Nachzahlung aufgrund positiver Geschäftsentwicklung

    Die Nachzahlung auf die Grundverzinsung wird aufgrund der fortgesetzten positiven Entwicklung im operativen Bereich bei der SVS möglich. Zudem kann die auf die Erbringung von Pflegedienstleistungen spezialisierte Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC) durch die erfolgreiche Restrukturierung auch planmäßig wieder die von der SVS gegebenen Kredite zurückführen.

    Mit den positiven Effekten aus der Restrukturierung der SSC und aus der vor kurzem mit der INP-Gruppe abgeschlossenen strategischen Partnerschaft erwartet die Geschäftsführung im Jahr 2018 einen Anstieg der Erträge. Als gemeinnütziges Unternehmen reinvestiert die SeniVita Sozial gGmbH Überschüsse in neue soziale Projekte wie zum Beispiel den Ausbau des Angebots an Pflegewohnanlagen nach dem von SeniVita entwickelten Konzept der AltenPflege 5.0.

    INFO: AltenPflege 5.0 kombiniert mehrere, modulare Dienstleistungselemente und vereint seniorengerechtes Wohnen, Pflege in der eigenen Wohnung sowie Tagespflege unter einem Dach. Dieses Modell bietet gegenüber stationären Pflegekonzepten höheren Wohnkomfort, mehr Privatsphäre, individuelle Versorgung und eine hohe Betreuungsqualität. Die SVS betreibt selbst drei Pflegeeinrichtungen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche und erzielt zudem Erträge als Eigentümer von Pflegeimmobilien.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: pixabay.com

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    SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19

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