checkAd

    DGAP-News  568  0 Kommentare Companisto GmbH: Crowdinvestoren können Verluste bei Insolvenzen jetzt steuerlich geltend machen





    DGAP-News: Companisto GmbH / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Rechtssache


    Companisto GmbH: Crowdinvestoren können Verluste bei Insolvenzen jetzt steuerlich geltend machen (News mit Zusatzmaterial)


    15.02.2018 / 18:02



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Crowdinvestoren können Verluste bei Insolvenzen jetzt steuerlich geltend machen



    Berlin, 15.02.2018: Bisher mussten Crowdinvestoren die Erträge ihrer Kapitalanlage versteuern, konnten Kapitalverluste durch Insolvenzen oder Liquidationen von Startups aber nicht steuerlich geltend machen. Das Urteil VIII R 13/15 des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 2017 hat deshalb eine besondere Signalwirkung: Das höchste deutsche Steuergericht urteilte kürzlich, dass Verluste aus privaten Darlehen mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.



    Für die Verlustverrechnung relevant sind Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen aus Aktiengeschäften. Sollte keine Kapitalerträge vorliegen, besteht die Möglichkeit des Verlustvortrages. "Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt [.] zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre", heißt es wörtlich im Urteil. Mehr Infos zu den Gegebenheiten finden Sie im Artikel in unserer Akademie für Investoren.



    Anmelden des Verlustes bei einer Insolvenz so früh wie möglich



    Da die meisten Crowdinvestments per (partiarisches) Nachrangdarlehen erfolgen, ist für Investoren hier schon bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr mit Rückzahlungen zurechnen. Sie sollten daher schon ab diesem Zeitpunkt ihre Verluste dem Finanzamt anzeigen.



    "Das Urteil des BFH läutet einen längst fälligen Paradigmenwechsel in Punkto Investitionen in Startups ein. Während es in anderen europäischen Ländern wie z.B. Großbritannien seit den 90er Jahren Steuererleichterungen auf Investitionen in Startups gibt, wird es Zeit, dass auch in Deutschland etwas passiert. Institutionelle Investoren wie Kapitalgesellschaften konnten ihre Verluste schon immer verrechnen, jetzt kann auch der private Investor davon Gebrauch machen. Wir werden unsere Investoren dabei unterstützen und stellen die notwendigen Unterlagen als Paket zur Verfügung", so Tamo Zwinge, Gründer von Companisto.

    Seite 1 von 3



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-News Companisto GmbH: Crowdinvestoren können Verluste bei Insolvenzen jetzt steuerlich geltend machen DGAP-News: Companisto GmbH / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Rechtssache Companisto GmbH: Crowdinvestoren können Verluste bei Insolvenzen jetzt steuerlich geltend machen (News mit Zusatzmaterial) 15.02.2018 / 18:02 Für den …