Schweizer Finanzaufsicht
Risiko der Geldwäsche bei 'digitalen Börsengängen'
BERN (dpa-AFX) - Die Schweiz sieht in sogenannten "digitalen Börsengängen" die Gefahr von Geldwäsche. Im Zusammenhang mit sogenannten Initial Coin Offerings (ICO) gebe es die meisten Berührungspunkte mit dem Finanzmarktrecht in den Bereichen Geldwäscherei und Wertpapierhandel, geht aus einem von der Schweizer Finanzaufsicht Finma erstellten Leitfaden zu "digitalen Börsengängen", der am Freitag in Bern veröffentlicht wurde, hervor. Gleichzeitig könnten ICOs nützlich sein - mehr Transparenz und klare Regeln seien nötig.
Mit ICOs sammeln Unternehmen Geld für künftige Projekte ein. Meist zahlen die Investoren dabei mit Digitalwährungen. Anders als bei klassischen Aktien erwerben sie aber keinen Anteil am Unternehmen und haben in der Regel kein Mitspracherecht. Die Geldgeber erhalten lediglich sogenannte Tokens, die eine Art "Mini-Digitalwährung" des jeweiligen Unternehmens darstellen und deren Wert vom Erfolg des Geschäftsmodells abhängt.
ICOs basieren auf der sogenannten Blockchain-Technologie, die auch der bekanntesten Kryptowährung Bitcoin zugrunde liegt. "In einem dezentral organisierten System auf Basis der Blockchain, in dem sich Vermögenswerte anonym übertragen lassen, sind Geldwäscherisiken besonders hoch", schreiben die Aufseher. Bewährte Regulatorik dürfe durch ICOs nicht umgangen werden. Gleichzeitig sehe man aber in der Blockchain-Technologie innovatives Potential.
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Zudem unterliegen den Aufsehern zufolge nicht alle ICOs den Finanzmarktgesetzen; es komme auf die konkrete Ausgestaltung an. Nach wie vor gebe es keine klare Regulatorik sowie keine einschlägige Rechtsprechung oder juristische Lehrmeinung. "Klarheit über die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen wird eine entscheidende Voraussetzung dafür sein, um diese Technologie nachhaltig und erfolgreich in der Schweiz zu etablieren", heißt es in der Mitteilung./tos/jkr/zb