Rheinische Post
Handwerkspräsident sieht in möglichen Fahrverboten "kalte Enteignung"
Düsseldorf (ots) - Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat
angesichts eines für Donnerstag erwarteten Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts vor möglichen Fahrverboten gewarnt.
"Fahrverbote kommen einer kalten Enteignung von Handwerksbetrieben
gleich", sagte Wollseifer der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Die Fuhrparks der Unternehmen
bestünden zu 80 bis 90 Prozent aus Dieselfahrzeugen, Fahrverbote
könnten existenzbedrohend sein, sagte Wollseifer. "Sollten jedoch
Fahrverbote durch Gerichte in einzelnen Städten angeordnet werden,
dann müssen umfassende Ausnahmeregelungen für die dringend
notwendigen Dienste des Handwerks für Verbraucher und Städte
geschaffen werden", forderte der Handwerkspräsident. Die bisher
vorliegenden Urteile von Verwaltungsgerichten ermöglichten es, so
vorzugehen. "Es muss Überbrückungszeiten geben, wobei einzelne
Ausnahmeregelungen für versorgende Betriebe nicht ausreichen, weil ja
auch die Mitarbeiter mit ihren Autos in die Stadt kommen müssen",
sagte Wollseifer. Diese Regelungen müssten unbürokratisch,
längerfristig und flexibel sein. Handwerker dürften nicht zu
Bittstellern um gebührenbehaftete kurzfristige Gnadenakte werden. Der
Verbandschef rief auch die Autoindustrie auf, schneller geeignete
Nutzfahrzeuge auf den Markt zu bringen. "Es ist enttäuschend, dass
auch zum Jahresanfang 2018 fast keine Fahrzeuge der neuesten Norm
Euro 6d mit sehr niedrigen NO2-Werten von den Autoherstellern
angeboten werden, die für das Handwerk geeignet wären", sagte
Wollseifer.
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
angesichts eines für Donnerstag erwarteten Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts vor möglichen Fahrverboten gewarnt.
"Fahrverbote kommen einer kalten Enteignung von Handwerksbetrieben
gleich", sagte Wollseifer der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Die Fuhrparks der Unternehmen
bestünden zu 80 bis 90 Prozent aus Dieselfahrzeugen, Fahrverbote
könnten existenzbedrohend sein, sagte Wollseifer. "Sollten jedoch
Fahrverbote durch Gerichte in einzelnen Städten angeordnet werden,
dann müssen umfassende Ausnahmeregelungen für die dringend
notwendigen Dienste des Handwerks für Verbraucher und Städte
geschaffen werden", forderte der Handwerkspräsident. Die bisher
vorliegenden Urteile von Verwaltungsgerichten ermöglichten es, so
vorzugehen. "Es muss Überbrückungszeiten geben, wobei einzelne
Ausnahmeregelungen für versorgende Betriebe nicht ausreichen, weil ja
auch die Mitarbeiter mit ihren Autos in die Stadt kommen müssen",
sagte Wollseifer. Diese Regelungen müssten unbürokratisch,
längerfristig und flexibel sein. Handwerker dürften nicht zu
Bittstellern um gebührenbehaftete kurzfristige Gnadenakte werden. Der
Verbandschef rief auch die Autoindustrie auf, schneller geeignete
Nutzfahrzeuge auf den Markt zu bringen. "Es ist enttäuschend, dass
auch zum Jahresanfang 2018 fast keine Fahrzeuge der neuesten Norm
Euro 6d mit sehr niedrigen NO2-Werten von den Autoherstellern
angeboten werden, die für das Handwerk geeignet wären", sagte
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