APA ots news
FMA veröffentlicht Rundschreiben
Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute ein Rundschreiben zu den neuen Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und
Versicherungsanlageprodukte veröffentlicht. Diese
Basisinformationsblätter gemäß PRIIP-Verordnung[1], die auch "Key Information Document" (KID) genannt werden, dürfen nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen und haben alle wesentlichen,
vorgegebenen Informationen zu diesem Produkt in standardisierter und vergleichbarer Form zu enthalten. Das Rundschreiben präzisiert die gesetzlichen Anforderungen und klärt offene Fragen.
"Da die Produktpalette für Anleger am Finanzmarkt zunehmend breiter und die angebotenen Produkte immer komplexer werden, hat der europäische Gesetzgeber mit den verpflichtend zu erstellenden
Basisinformationsblättern zu diesen Produkten eine standardisierte, vergleichbare und auch für unerfahrene Anleger verständliche Information geschaffen", die der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und
Klaus Kumpfmüller: "Diese KID erhöhen die Produkttransparenz, verbessern die Vergleichbarkeit auch über Branchen- und Produktgrenzen hinweg und legen so eine Basis für sachgerechte
Anlageentscheidungen."
Die Basisinformationsblätter haben zwingend folgende Informationen in standardisierter Darstellung zu enthalten:
* Name des PRIIP, die Identität und Kontaktdaten des PRIIP-Herstellers, Angaben über die zuständige Behörde und das Datum des Informationsblatts.
* Art und die wichtigsten Merkmale des PRIIP einschließlich dessen Ziele und die zu deren Erreichung eingesetzten Mittel; die Beschreibung des Kleinanlegertyps, an den das PRIIP vermarktet wird;
(soweit bekannt) die Laufzeit des PRIIP.
* Empfohlene und gegebenenfalls vorgeschriebene Mindesthaltedauer sowie eine Darstellung der Möglichkeiten der vorzeitigen Auflösung der Anlage, einschließlich der Bedingungen hierfür.
* Informationen darüber, wie und bei wem der Kleinanleger eine Beschwerde über das Produkt oder über das Verhalten des PRIIP-Herstellers oder einer Person, die über das Produkt berät oder es
verkauft, einlegen kann.
* Eine kurze, standardisierte Beschreibung des
Risiko-/Renditeprofils.
* Die Offenlegung aller mit einer Veranlagung in diesem PRIIP verbundenen Kosten.
Um die mögliche Ertragsentwicklung einer Anlage mit anderen Produkten vergleichen zu können, sind im Basisinformationsblatt auch vier Szenarien (Stressszenario, pessimistisches, mittleres und
optimistisches Szenario) darzustellen und für
Versicherungsanlageprodukte zusätzlich ein Szenario für den Versicherungsfall (Ablebensszenario). Wesentliche Informationen für den Kunden, wie etwa über die Risiken oder Kosten eines Produkts sind
überdies in Form von aggregierten Indikatoren bereitzustellen. Der Gesamtrisikoindikator gibt in Form einer siebenteiligen Skala (1 steht für niedriges Risiko und 7 für das höchste Risiko) Auskunft
über die Risiken, die der Kunde eingeht. Sowohl die Gesamtkosten als auch deren Auswirkung auf die Rendite "Reduction in Yield" (RIY) sind unter "Kosten im Zeitverlauf" auszuweisen. Die
Zusammensetzung der Kosten ist in einer standardisierten Tabelle offenzulegen.
Die Basisinformationsblätter (KID) sind auf der Website des Produktentwicklers zu veröffentlichen, regelmäßig zu aktualisieren und vom Berater oder Vermittler dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung
zu stellen.
Lesen Sie auch
Mit dem FMA-Rundschreiben über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und
Versicherungsanlageprodukte hat die FMA Klarstellungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich für Versicherungsanlageprodukte, die einheitliche Verwendung der vorgegebenen Begriffe (wie z.B.
"Anlage" oder "Versicherungsprämie") und die Ausgestaltung des Basisinformationsblatts getroffen, um die einheitliche Anwendung der PRIIP-Verordnung und damit die Vergleichbarkeit der
Basisinformationsblätter für Anleger zu gewährleisten.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516
* * *
[1] PRIIP-Verordnung: Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0056 2018-02-20/10:04