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    DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Finanzierung


    MOLOGEN AG schließt Finanzierungsvertrag mit dem European High Growth Opportunities Securitization Fund von Alpha Blue Ocean ab


    20.02.2018 / 15:38



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Pressemitteilung N 4 / 2018 vom 20.02.2018



    DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.



    MOLOGEN AG schließt Finanzierungsvertrag mit dem European High Growth Opportunities Securitization Fund von Alpha Blue Ocean ab



    - Neuer internationaler Investor European High Growth Opportunities Securitization Fund verpflichtet sich zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR über einen Zeitraum von zwei Jahren





    Berlin, 20. Februar 2018 - MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, SIN 663720) (nachstehend "das Unternehmen") hat heute einen Vertrag mit dem in Luxemburg ansässigen Finanzierungsanbieter European High Growth Opportunities Securitization Fund (EHGO), (nachstehend "der Investor") geschlossen, der von Alpha Blue Ocean Advisors (ABO) beraten wird. Im Rahmen dieses Vertrags kann MOLOGEN ab heute über einen Zeitraum von zwei Jahren bei dem Investor Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR abrufen. Die Schuldverschreibungen werden in 24 Tranchen à 500.000 EUR jeweils auf Anforderung des Unternehmens ausgegeben, wobei das Unternehmen eine Wartefrist von mindestens 10 Handelstagen nach Begebung jeder Tranche einhalten muss, bevor die Begebung einer weiteren Tranche verlangt werden kann. Das Recht zur Anforderung der Ausgabe einer Tranche unterliegt der Erfüllung bestimmter Bedingungen: Zum Beispiel dürfen keine wesentlichen nachteiligen Änderungen oder ein Kontrollwechsel vorliegen. Für die Ausgabe der Tranchen müssen auch die erforderlichen Ermächtigungen nach Aktienrecht vorliegen.

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