Bundesfinanzhof korrigiert Finanzministerium
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Rückerstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach dem Ende der Beitragspflicht ist steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit einen falsche Gesetzesauslegung des Bundesfinanzministeriums korrigiert.
Lesen Sie auch
Im Streitfall hatte ein angestellter Rechtsanwalt Pflichtbeiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk geleistet. Als er Beamter und damit versicherungsfrei wurde, wurden ihm 90 Prozent seiner Pflichtbeiträge erstattet. Nach einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums wollte das Finanzamt die Beitragsrückerstattung besteuern, weil zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung keine 24 Monate Wartefrist vergangen seien. Die obersten Steuerrichter gaben aber dem Kläger Recht: Die Rückzahlung sei laut Gesetz ohne Wartefrist steuerfrei, entschieden sie in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil./rol/DP/tos