Deutsche Bank
Die Tochter DWS steht vor Börsengang!
Liebe Leser,
in dieser Woche konzentriere ich mich auf aktuelle Börsengänge in Deutschland. Der Grund: Gleich mehrere DAX-Schwergewichte haben in diesen Tagen angekündigt, Tochtergesellschaften an die Börse zu bringen. Ein extrem spannendes Thema für uns Anleger.
Am Dienstag habe ich Ihnen über den unmittelbar bevorstehenden Börsengang der Siemens-Medizintechnik-Sparte Healthineers berichtet und gestern über weitere Börsengänge, die kürzlich erfolgt sind oder demnächst anstehen.
Ein Börsenkandidat, der bereits in den Startlöchern steht, ist die Deutsche-Bank-Tochter DWS. Die DWS beinhaltet das Vermögensverwaltungs-Geschäft der Deutschen Bank. Aus Finanzkreisen ist zu hören, dass der Vorstand der Deutschen Bank noch in dieser Woche darüber entscheidet, ob am Montag kommender Woche der Startschuss für den DWS-Börsengang gegeben wird.
Aktuell deutet einiges darauf hin, dass der Börsengang bereits in der Woche ab dem 19. März (also in rund 4 Wochen) erfolgen könnte. Die Deutsche Bank rechnet mit einer Gesamtbewertung von 6 bis 8 Mrd. Euro für ihr Vermögensverwaltungs- und Fondsgeschäft. Davon soll rund ein Viertel an die Börse gebracht werden.
Der Fahrplan zum DWS-Börsengang
Nach der Emissionsankündigung (Ankündigung des Börsengangs), die – wie schon geschrieben – für Montag kommender Woche erwartet wird, sollen Gespräche mit Investoren erfolgen. Daraus soll ersichtlich werden, wie viele Anteile tatsächlich abgegeben werden und zu welchem Preis.
Zwei Wochen später werden die konkrete Preisspanne (also die Spanne, in der die Aktien angeboten werden) und weitere Details zum Börsengang im Börsenprospekt veröffentlicht.
In den kommenden Tagen wird der Vorstand der Deutschen Bank aber zunächst entscheiden müssen, ob der Stand der Vorbereitungen hinreichend ist und ob die interne Bewertung so hoch ausfällt wie erhofft. Darüber hinaus wird die aktuelle Lage an den Kapitalmärkten beurteilt. Stimmen die Vorzeichen überall, wird der Börsengang am Montag angekündigt.
Kaum Mitspracherecht der Aktionäre
Vor dem Börsengang erhält die DWS die Struktur einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Damit festigt die Muttergesellschaft Deutsche Bank bei der dann börsennotierten Tochtergesellschaft ihre Machtposition gegenüber den neuen Aktionären. Mit anderen Worten: Die neuen Aktionäre erhalten nicht allzu viel Mitspracherecht.
Das haben potenzielle Investoren, Aktionärsvertreter und die Analystenvereinigung DVFA bereits kritisiert. Daraufhin hat die Deutsche Bank eine kleine – aber nicht entscheidende – Änderung vorgenommen: Es wurde neben dem Aufsichtsrat ein zusätzliches Gremium (das sogenannte Joint Committee) geschaffen.
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Ein Beitrag von Rolf Morrien.