Vonovia
Die Frist läuft!
Liebe Leser,
die Frist läuft: Das freiwillige Angebot zur „Kontrollerlangung“ – von der Vonovia SE für die BUWOG AG – läuft. Die Angebotsfrist läuft noch einige Zeit, genauer gesagt bis zum 12. März 2018, zumindest gemäß dem vorliegenden Angebot. Wer weiß, ob es ggf. noch eine Verlängerung des Gebots geben wird. Natürlich gilt es in Bezug auf einen solchen Zusammenschluss auch die zuständigen Behörden zu konsultieren. Laut der Vonovia SE hatte das deutsche Bundeskartellamt schon am 25. Januar 2018 der angestrebten Transaktion zugestimmt. Doch da es sich bei der BUWOG AG um ein Unternehmen mit Sitz in Österreich handelt, muss auch die zuständige österreichische Behörde zustimmen.
Vonovia: Diese Behörden haben zugestimmt
Dies ist die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde, und diese hat inzwischen auch zugestimmt, wie Vonovia mitteilte. Interessanterweise hatte die österreichische Behörde am 5. Februar 2018 zugestimmt – demselben Tag, als die Angebotsfrist zu laufen begann. Doch was nützt die Zustimmung, wenn die Eigentümer = Aktionärinnen und Aktionäre der BUWOG AG nicht zustimmen. Und ob diese das werden, das ist naturgemäß noch offen – die Frist läuft schließlich noch bis zum 12. März. Diesen Termin sollten Vonovia-Aktionäre im Blick behalten.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.