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    Dieselskandal  926  0 Kommentare Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Fahrverbote










    DGAP-Media / 27.02.2018 / 13:33



    PRESSEMITTEILUNG



    Dieselskandal: Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Fahrverbote



    Köln, 27. Februar 2018. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ein geeignetes Mittel zur Einhaltung der Luftreinhaltungsziele in den Städten ist. Auch wenn das Urteil selbst Fahrverbote nicht unmittelbar auslöst, wird die verpflichtende Einhaltung der Luftreinhaltungsziele in der Praxis nach Ansicht von Experten effektiv nur über entsprechende Verbote erreichbar sein. Die heutigen Urteile betreffen zunächst nur die Städte Düsseldorf und Stuttgart, haben jedoch Signalwirkung für die noch anhängigen Klagen gegen weitere Städte.



    "Die Entscheidung ist konsequent. Es kann kein Zweifel bestehen, dass die Gesundheit der Allgemeinheit vor Eigentumsinteressen oder wirtschaftlichen Erwägungen Vorrang hat. Europarechtlich gibt es ohnehin keinen Spielraum, nachdem die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat", meint der Rechtsanwalt Martin Seidel aus der Kölner Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS.



    Die von den Automobilherstellern präferierten Software-Updates haben nachweislich nicht zu der notwendigen Verringerung der Stickoxidbelastung geführt. So begrüßenswert eine kostenlose Nutzung des ÖPNV auch grundsätzlich sein mag, wird dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, da es schlichtweg an Kapazitäten fehlt und auch die Finanzierungsfrage ungeklärt ist. Dementsprechend dürften die Kommunen gezwungen sein, die Grundlagen für die nunmehr als zulässig erachteten Fahrverbote auszuarbeiten. Konsequenz ist nicht nur die Einschränkung der Mobilität der auf Diesel-Fahrzeuge angewiesenen Handwerker, Lieferanten und Berufspendler, sondern auch der weiter fortschreitende Preisverfall von Diesel-Fahrzeugen. "Derartige Fahrverbote wären eine kalte Enteignung von Dieselbesitzern", so Rechtsanwalt Seidel.

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