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    Uzin Utz AG  484  0 Kommentare Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

    Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

    Ulm (pta012/28.02.2018/09:00) - Die Nennbeträge aller Aktien der Uzin Utz AG wurden im Jahre 2000 von DM auf Euro umgestellt. Im Jahre 1998 wurden alle Aktien der Uzin Utz AG von Nennbetragsaktien in Stückaktien umgewandelt. Zudem wurde durch Beschluss der Hauptversammlung im Jah-re 2002 der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung gemäß § 10 Abs. 5 AktG ausge-schlossen (heutiger § 5 Abs. 3 der Satzung).

    Durch die Umstellung des Grundkapitals von DM auf Euro und die Umstellung von Nenn-betrags- auf Stückaktien ist der Inhalt der vor den genannten Änderungen für die jeweils vorhandenen Aktien ausgegebenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig ge-worden, da seit den vorstehend erwähnten Veränderungen nur noch Stückaktien existie-ren, das Grundkapital auf Euro lautet und der Anspruch auf Einzelverbriefung ausge-schlossen ist.

    Das Grundkapital der Uzin Utz AG wurde nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalur-kunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre unserer Gesellschaft sind an dem von der Clearstream Banking AG gehalte-nen Sammelbestand an Aktien der Uzin Utz AG entsprechend ihrem Anteil als Miteigen-tümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Es werden darüber hinaus kei-ne neuen Aktienurkunden ausgegeben.

    Die Stückaktien der Uzin Utz AG sind seit dem 21. November 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse ausschließlich im Girosammelwege lieferbar. Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr lieferbar sein.

    Die ISIN: DE0007551509 und Wertpapier-Kenn-Nummer: 755150 der Aktien haben sich nicht geändert.

    Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger (21. November 2017, 21. Dezember 2017 und 16. Januar 2018) hatten wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre effektiv verbrieften, auf DM-Beträge lautenden Uzin Utz AG-Aktienurkunden, jeweils mit der linken Hälfte des Erneuerungsscheins (Talon), in der Zeit vom 21. November 2017 bis 22. Februar 2018 (einschließlich) bei der Landes-bank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, einzureichen.

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    Uzin Utz AG Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG Die Nennbeträge aller Aktien der Uzin Utz AG wurden im Jahre 2000 von DM auf Euro umgestellt. Im Jahre 1998 wurden alle Aktien der Uzin Utz AG von Nennbetragsaktien in Stückaktien umgewandelt. Zudem wurde durch Beschluss der Hauptversammlung im …