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    Fahrverbote Diesel  476  0 Kommentare Urteile und Stiftung Warentest - DER Ausweg: Widerruf der Autokredite macht Rückgabe möglich ohne Verlust

    Lahr (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu
    Fahrverboten für Dieselfahrzeuge stehen zahlreiche Betroffene vor der
    Frage, was sie nunmehr unternehmen können. Für Betroffene, die ihr
    Fahrzeug über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die VW
    Bank, die Audi Bank, die Mercedes Bank, die BW Bank oder eine andere
    Bank finanziert haben, ergibt es eine lukrative Möglichkeit zum
    Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.

    Die Stiftung Warentest titelt dazu: "Autofinanzierung:
    Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe"

    https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-
    fuer-Autokaeufer-5165777-0/

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die
    auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist und in der 5
    Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht tätig sind, hat bundesweit
    das erste wegweisende Urteil zum Widerruf von Autokrediten
    erstritten. So geht das Landgericht Arnsberg in seinem Urteil unter
    dem Aktenzeichen 2 O 45/17 davon aus, dass ein von der Volkswagen
    Bank verwendeter Darlehensvertrag Fehler enthält, der dazu führt,
    dass der Darlehensnehmer auch nach Ablauf der 14-tägigen
    Widerrufsfrist seinen Vertrag noch widerrufen kann. Dies hat zur
    Folge, dass eine Rückabwicklung des Vertrages zu erfolgen hat. Er
    kann sein fahrzeug zurückgeben.

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat
    bereits mehr als 1.000 Verträge unterschiedlicher Banken überprüft
    und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die überwiegende Anzahl der
    Verträge bzw. Widerrufsbelehrungen Fehler enthalten, die dazu führen,
    dass heute noch, auch nach Ablauf der Widerrufsfrist die Verträge
    ewig widerrufen werden können. Es besteht ein so genanntes "ewiges
    Widerrufsrecht". Dies können sich die betroffenen Pkw Besitzer, denen
    ein Fahrverbot droht, nunmehr zunutze machen. Sie können ihre
    Verträge nachträglich widerrufen. Dabei sollten Sie jedoch nicht
    vorschnell handeln und sich zunächst durch einen Fachanwalt beraten
    lassen.Entsprechende Urteile sind bereits durch das Landgericht
    München I, das Landgericht Berlin und das Landgericht Ellwangen
    ergangen. Es ist zu erwarten, dass weitere Urteile folgen werden.

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    vertritt die Rechtsauffassung, dass für Verträge, die nach dem
    13.06.2014 abgeschlossen wurden, bei Rückgabe des Fahrzeugs noch
    nicht einmal eine Nutzungsentschädigung geschuldet ist. Deshalb
    können die Verträge rückabgewickelt werden ohne Verlust. Dies
    bedeutet, dass die Geschädigten ihre Raten sowie die Anzahlung
    zurückerhalten, der Autobank das Fahrzeug jedoch zurückgeben müssen.
    Eine Nutzungsentschädigung ist jedoch nicht geschuldet.

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
    Ralf Stoll teilt mit: "Für Betroffene, die ihr Fahrzeug finanziert
    haben, ist es DER AUSWEG, sich von Fahrverboten frei zu machen. Die
    Betroffenen haben sehr gute Aussichten, das Fahrzeug ohne jeglichen
    Wertverlust und ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben
    zu können. Zuvor sollten sich Geschädigte jedoch anwaltlich beraten
    lassen."

    Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
    eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
    gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
    Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
    Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
    5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
    renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
    Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
    Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
    Kapitalanlageprozesse (Anleger)

    Banken, die Autokredite vergeben:

    Audi Bank
    BW Bank (Baden-Württembergische Bank) für Porsche
    BANK11 - Die Autobank
    BMW Bank
    Commerzbank
    Fiat Bank
    Ford Bank
    Honda Bank
    Jaguar Bank
    Mercedes-Benz Bank
    MKG Bank (Mitsubishi)
    Nissan Bank
    Opel Bank
    Peugeot Bank
    Renault Bank
    Santander Consumer Bank
    SEAT Bank
    Skoda Bank
    Targobank
    Toyota Kreditbank
    Volkswagen Bank

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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