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    Kryptowährungen – Wie sieht es in Deutschland mit den Steuern aus?  3249  0 Kommentare Besteuerung von digitalen Assets wie Kryptowährungen und Tokens

    Um Kryptowährungen und andere digitale Tokens entsteht momentan ein weltweiter Hype der den Investoren konkurrenzlose Renditen beschert. Fraglich ist, ob diese einer Besteuerung in Deutschland unterliegen und mit welchen steuerlichen Implikationen zu rechnen ist.

    Betrachtet man die Kursentwicklung der meisten Blockchain-basierten Tokens über die letzten zwei Jahre, gibt es wohl keine lukrativere Kapitalanlagemöglichkeit. Die wohl bekannteste Kryptowährung Bitcoin erreicht regelmäßig neue Allzeithochs, was vereinfacht gesagt nichts Anderes bedeutet, als dass sich zu diesen Zeitpunkten der Wert jeder Bitcoin Position über den Anschaffungskosten und damit im Gewinnbereich befindet. Der gewaltige Kursanstieg der letzten Monate geht wohl zum größten Teil auf das exponentiell gewachsene Interesse an der den digitalen Tokens zu Grunde liegenden Technologie — der Blockchain — zurück. So kann der durchschnittliche Bitcoin Investor inzwischen einen einstündigen Vortrag über Segwit (BIP 141), UASF (BIP 148) und Segwit 2x im Freundeskreis halten, aber weiterhin gibt es Themenbereiche die noch sehr unklar sind und somit viel Potential für Spekulationen bieten. Eines dieser Themen ist sicherlich nicht sehr innovativ, doch dennoch überaus relevant — dieser Artikel soll den aktuellen Stand der steuerlichen Rechtslage zu digitalen Assets darstellen und verdeutlichen, dass auch in diesem Bereich vielversprechende Entwicklungen zu erwarten sind.

     

    Ertragsteuern
     

    Wenn man sich in einschlägigen Internetforen über die Besteuerung von Kryptowährungen informiert, dürfte es sich in den meisten Fällen um eine ertragsteuerliche Auseinandersetzung handeln. Von der Ertragsbesteuerung ist in der Regel jeder private oder institutionelle Anleger — der in Deutschland der Steuerpflicht unterliegt — betroffen. Die Ertragsbesteuerung ist in Deutschland für natürliche Personen im Einkommensteuergesetz („EStG“) und für juristische Personen im Körperschaftsteuergesetz („KStG“) geregelt. Neben der persönlichen Steuerpflicht des Investors muss allerdings auch eine sachliche Steuerpflicht vorliegen. Hierzu findet sich in § 2 EStG eine abschließende Aufzählung von Einkunftsarten, die der deutschen Ertragsbesteuerung unterliegen und für welche eigenständige Besteuerungsvorschriften anzuwenden sind. Fraglich ist nun, ob Einkünfte aus digitalen Assets unter eine dieser Einkunftsarten fallen und wenn ja, welche Besteuerungsregelungen anzuwenden sind.

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    Klaus Himmer
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    Klaus Himmer ist Geschäftsführer und Mitgründer der 21 Consulting GmbH (CryptoTax). Er ist Experte im Bereich der Besteuerung von Blockchain-basierten Vermögenswerten. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Berater bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beriet er insb. Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und andere Finanzdienstleister zu Fragestellungen der Produkt- und Unternehmensbesteuerung. Vor diesem Hintergrund liegt sein Fokus nun auf der technischen Verwirklichung von steuerlich induzierten Prozessen bei Privatinvestoren und Unternehmen im Cryptoumfeld. LinkedIn:
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    Verfasst von Klaus Himmer
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    Kryptowährungen – Wie sieht es in Deutschland mit den Steuern aus? Besteuerung von digitalen Assets wie Kryptowährungen und Tokens Welcher Art von Besteuerung unterliegen Bitcoin und andere Kryptowährungen und Tokens in Deutschland und mit welchen steuerlichen Implikationen ist dabei zu rechnen?

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