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     3545  0 Kommentare Diesel-Skandal: Restwert-Falle bei Leasing mit VW, Audi, BMW, Mercedes und Co.

    Wer ein Diesel-Kfz geleast hat, steht möglicherweise vor einem großen Risiko - zumindest dann, wenn er einen Restwert-Vertrag abgeschlossen. Denn die durch den Diesel-Skandal verursachten Wertverluste müssen in diesem Fall vom Kunden getragen werden. Doch es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren.

    Diesel-Fahrer sind jetzt schon schwer gebeutelt: Neben dem Wertverlust ihres Autos droht ihnen auch ein Fahrverbot. Doch ganz dicke könnte es für Leasingnehmer kommen, die einen sogenannten Restwertvertrag abgeschlossen haben. Diese Verträge sehen nämlich vor, dass das Fahrzeug nach Ende der Leasingperiode einen ganz bestimmten Restwert hat. Wird dieser nicht erreicht, so muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen.

    Durch die Abgasmanipulationen haben fast alle Dieselfahrzeuge - besonders aber jene aus dem VW-Konzern - massiv an Wert verloren. Die Differenzen zu früheren Restwerten betragen bis zu 20 Prozent des Neuwertes oder 10.000 Euro. Verursacht werden diese Wertverluste durch die betrügerischen Manipulationen von VW-Ingenieuren, die von der Unternehmensspitze mitgetragen worden. Die Käufer der Fahrzeuge müssen dies nun ausbaden.

    Doch Verbraucher haben die Möglichkeit, sich dagegen zu schützen. Genauer gesagt gibt es nach Ansicht der Interessengemeinschaft Widerruf, die Verbraucher im Diesel-Skandal unterstützt, zwei wirksame Möglichkeiten.

    Erste Möglichkeit: Fahrzeugbesitzer verklagen die Unternehmen des VW-Konzerns (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda) auf Übernahme eines Schadens im Rahmen eines Restwertvertrags. Dies dürfte auch deswegen aussichtsreich sein, weil das Leasingunternehmen häufig eine Tochtergesellschaft des VW-Konzerns ist. Diverse Untersuchungen zeigen, dass die Abgasmanipulationen spätestens ab 2014 (wahrscheinlich jedoch deutlich früher) im Konzern bekannt waren. Somit kann man argumentieren, dass Volkswagen die Diesel-Fahrzeuge im Wissen über die Manipulationen und die daraus entstehenden Wertverluste verkauft hat.

    Zweite Möglichkeit: Die Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass die Mehrzahl der Kredit- und Leasingverträge (nicht nur von Volkswagen, sondern auch von zahlreichen anderen Herstellern wie BMW, Ford, Mercedes u.a.) Formfehler enthält. Diese Fehler führen dazu, dass die Leasingverträge noch lange nach Abschluss widerrufen werden können. Ein solcher Widerruf führt zu einer Rückabwicklung – nicht nur des Leasingvertrags, sondern auch des dazu gehörigen Fahrzeugkaufs. Das Auto kann in diesem Fall also ganz ohne Kosten an den Händler zurückgegeben werden.

    So gehen Sie vor: Lassen Sie Ihre Unterlagen kostenlos und unverbindlich von den Anwälten der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen. Nutzen Sie dazu dieses Formular unter www.widerruf.info. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, welche der genannten Varianten für Sie in Frage kommen und wie ein Vorgehen konkret aussehen würde. Daneben prüfen wir auch, ob weitere Alternativen aussichtsreich sind – beispielsweise eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller des Fahrzeugs. Letzteres ist auch dann möglich, wenn das Auto nicht über Kredit oder Leasing finanziert wurde.

    Die Kosten für einen Rechtsstreit werden in der Regel durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen. Teilweise (bei einem Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrags) kann die Rechtsschutzversicherung sogar noch abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird. Verbraucher sollten daher mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, damit Sie nicht auf dem Wertverlust ihres Fahrzeugs sitzen bleiben oder in die Restwert-Fall von Leasingverträge tappen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Skandal: Restwert-Falle bei Leasing mit VW, Audi, BMW, Mercedes und Co. Wer ein Diesel-Kfz geleast hat, steht möglicherweise vor einem großen Risiko - zumindest dann, wenn er einen Restwert-Vertrag abgeschlossen. Denn die durch den Diesel-Skandal verursachten Wertverluste müssen in diesem Fall vom Kunden getragen werden. Doch es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren.

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