Hexenjagd auf Euro 6 Diesel – so wehren Sie sich gegen das Fahrverbot
Ein Fahrverbot für moderne Euro-6-Diesel wird immer wahrscheinlicher – damit dürften die Wertverluste dieser Autos weiter steigen. Besitzer solcher Fahrzeuge sollten daher prüfen lassen, welche Möglichkeiten sie haben, um das Fahrzeug loszuwerden.
Es gleicht mittlerweile einer richtigen Hexenjagd, was manche Medien wie der SPIEGEL veranstalten: Lauthals wird ein Fahrverbot für Euro 6 Diesel gefordert. Und weil die deutschen Politiker sich in dieser Situation nicht klar auf die Seite der Verbraucher stellen, ist zu befürchten, dass es auch tatsächlich dazu kommen wird. Besitzer auch jüngerer Diesel (aber nicht nur die) sollten daher dringend prüfen lassen, welche Möglichkeiten der Selbstverteidigung gegen Wertverlust und Fahrverbot sie haben.
Schadensersatzansprüche
Diese Ansprüche können sowohl private als auch gewerbliche Kunden geltend machen, weil ihnen durch den Betrug (beispielsweise dem unerlaubte Einbau einer Abschalteinrichtung) ein Schaden in Form eines Wertverlusts entstanden ist. Auch ein Fahrverbot ist ein solcher Schaden, auch wenn das Fahrzeuge nicht direkt manipuliert wurde. Der Anspruch richtet sich sowohl gegen den Hersteller als auch gegen leitende Mitarbeiter des Autokonzerns, die Manipulationen zugegeben haben oder entsprechend verurteilt wurden. Aussichtsreich scheinen Schadensersatzklagen insbesondere bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, weil dort die Manipulationen zugegeben worden sind. Aber auch Hersteller anderer Marken können gegen VW klagen, weil sie ebenfalls einen Schaden (Wertverlust, Fahrverbot) erlitten haben.
Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Sie entstehen daraus, dass Sie Anrecht auf ein mängelfreies Fahrzeug haben. Aufgrund der Abgas-Manipulationen sind die Fahrzeuge aber nicht mängelfrei. Sie können aber keine sofortige Rückgabe des Fahrzeugs durchsetzen, sondern müssen dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung geben. Wir sind jedoch der Meinung, dass die derzeit durchgeführten Software-Updates keine Nachbesserung darstellen, weil sie ihrerseits weitere Mängel hervorrufen. Daraus würde dann das Recht entstehen, das Fahrzeug zurückzugeben und sein Geld zurückzufordern.
Doch Vorsicht: Die Frist für Gewährleistung ist relativ kurz. Sie beträgt nur ein Jahr für Gebrauchtfahrzeuge und zwei Jahre für Neuwagen.
Kredit-Widerruf
Die interessanteste Variante für alle, die den Kauf ihres Fahrzeugs mit einem Kredit oder per Leasing finanziert haben. Sie haben noch einen Joker, den sogenannten Widerrufsjoker, in der Hinterhand: Sie können den Finanzierungsvertrag widerrufen. Die meisten Leasing- und Kreditverträge weisen Formfehler auf und können daher auch lange nach Abschluss widerrufen werden. FOCUS und DIE WELT haben über diese Möglichkeit unter Bezug auf die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf berichtet.
Interessant: Der Kredit-Widerruf ist nicht auf manipulierte Diesel-Fahrzeuge beschränkt. Demzufolge können Sie hier auch die Rückgabe aller Fahrzeuge (alle Hersteller/auch Benzin-Motoren) fordern. Denn durch den Widerruf des Kredits muss auch der Kauf des Kfz rückabgewickelt werden.
FAZIT: Verbraucher haben diverse Möglichkeiten, sich gegen die Autohersteller zu wehren. Welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen und welche Schritte sinnvoll sind, können Sie bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, welche Aussichten Sie haben. Die Kosten für einen Rechtsstreit trägt in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung. In einigen Fällen (besonders beim Widerruf einer Finanzierung) kann eine solche Versicherung sogar noch abgeschlossen werden.