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    Postautounternehmer sollen Geheimhaltungserklärung unterzeichnen

    Regensdorf (awp) - Der Handyanbieter Mobilezone kann seine geplante Kapitalerhöhung zur Finanzierung einer Übernahme in Deutschland durchführen. Die Aktionäre haben am Freitag der vom Verwaltungsrat beantragten ordentlichen Kapitalerhöhung an einer ausserordentlichen Generalversammlung zugestimmt. Die neuen Aktien werden den bestehenden Mobilezone-Aktionären zu einem Bezugspreis von 9,50 CHF angeboten, wie Mobilezone am Freitag mitteilte.

    Das Unternehmen erhöht damit das Aktienkapital durch die Ausgabe von bis zu 8,58 Millionen neuen Namenaktien (Nennwert 0,01 CHF), wie Mobilezone am Freitag bereits vorbörslich mitgeteilt hatte. Per Ende 2017 belief sich die Zahl der ausgegeben Mobilezone-Aktien auf 32,2 Millionen.

    Die Aktionäre erhalten nun per 14. März pro Namenaktie ein Bezugsrecht, wobei 15 Bezugsrechte zum Bezug von 4 neuen Namenaktien berechtigen. Die Frist für die Ausübung der Bezugsrechte soll voraussichtlich vom 15. bis zum 23. März dauern, vom 15. bis zum 21. März findet ein Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange statt. Neue Aktien, die nicht bezogen werden, sollen über den Markt verkauft werden. Der Emissions- und Kotierungsprospekt soll voraussichtlich am 14. März 2018 publiziert werden.

    Von der Kapitalerhöhung erwartet Mobilezone einen Bruttoerlös von rund 80 Mio CHF. Rund 58 Mio CHF sollen für die Finanzierung der Akquisition des deutschen Telekommunikationsanbieters TPHCom verwendet werden. Ausserdem will Mobilezone die finanzielle Flexibilität für "mögliche weitere, mittelfristige Firmenzukäufe" stärken.

    Mobilezone hatte Ende Dezember 2017 die Übernahme von TPHCom angekündigt und zwar über die deutsche Tochtergesellschaft einsAmobile. Die TPHCom ist auf die Vermittlung von Mobil- und Festnetz­Verträgen spezialisiert und hat ihren Sitz im nordrhein-westfälischen Münster. Der Kaufpreis war damals mit rund 59 Mio CHF angegeben worden.

    Die Mobilezone-Aktie wird am späten Freitagnachmittag zu 12,64 CHF (-0,5%) gehandelt.

    tp/cf

    Bern (awp/sda) - Kurz vor Bekanntwerden der Postauto-Affäre hat die Postauto AG begonnen, ihren privaten Postautobetreibern eine Geheimhaltungsvereinbarung zu verschicken. Einen Zusammenhang gebe es nicht, heisst es bei der Post. Aber der Zeitpunkt sei "äusserst unglücklich gewählt".

    Die Geheimhaltungsvereinbarungen, über die der "Blick" am Freitag berichtete, wurden ab dem 5. Februar dieses Jahres bis zum heutigen Zeitpunkt an die privaten Postautounternehmen verschickt. Am 6. Februar orientierte dann das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Öffentlichkeit über die Buchhaltungstricksereien bei Postauto.

    Tatsächlich sei "der Zeitpunkt des Versandes sehr unglücklich gewählt" gewesen, indem er sich mit der Entwicklung um die Postauto-Affäre überschnitten habe, sagte Post-Sprecher Oliver Flüeler der Nachrichtenagentur SDA. Doch ein Zusammenhang bestehe nicht.

    Bei der Geheimhaltungsvereinbarung handle es sich um eine "konzernweit verwendete Erklärung, die mit allen Partnern der Post abgeschlossen wird, die Zugriff auf interne Informatik-Systeme der Post haben", schrieb Flüeler weiter. Die Post nehme also nichts anderes als ihre Sorgfaltspflicht wahr.

    Dabei gehe es um den Schutz der Postsysteme und den darin enthaltenen Informationen vor missbräuchlicher Verwendung. Diesen Regeln unterstünden private Postautounternehmer, die mit dem Betriebsportal der Post Daten austauschten, genauso wie Informatik-Berater im SAP-Umfeld oder Prüfstellen, die Einblick in die Systeme der Post hätten.

    BUS CH KLÄRT AB

    "Es ist von unserer Seite her nicht möglich, abschliessend zu beurteilen was im Zusammenhang mit gezielten Buchhaltungsmanipulationen, Vertuschungsmassnahmen oder Fehlinformationen der Partner von höherer Ebene geplant war und was nicht", sagte Stefan Huwyler, Geschäftsstellenleiter des Verbandes Schweizerischer Postautounternehmer BUS CH, auf Anfrage.

    Fakt sei, dass der Druck auf die Unternehmer stetig erhöht werde. "Deshalb würde es gut passen", sagte Huwyler. Aus diesem Grund empfiehlt BUS CH seinen Mitgliedern, das Dokument vorderhand nicht zu unterzeichnen. Sie klärten derzeit ab, ob eine Unterzeichnung der Vereinbarung für die Postautounternehmen unproblematisch sei.

    "ABSOLUTE GEHEIMHALTUNG"

    Mit der Geheimhaltungsvereinbarung, die auch der sda vorliegt, verpflichten sich die privaten Postautobetreiber zur "absoluten Geheimhaltung" über Informationen bei der Zusammenarbeit mit der Post. Dazu gehörten "sämtliche Daten, die sich auf die Kundinnen und Kunden der Post beziehen", wie Personendaten, und finanzielle und statistische Daten, aber auch Daten von Banken, Lieferanten und Beauftragten der Post.

    Nach Beendigung der Zusammenarbeit müssten alle Unterlagen, Listen oder Dokumente - auch Entwürfe - herausgegeben werden oder sie seien "auf Anordnung der Post hin zu vernichten und diese Vernichtung schriftlich zu bestätigen". Wer die Vereinbarung verletze, schulde der Post eine Konventionalstrafe von bis zu 50'000 Franken.

    UNTERSUCHUNGEN LAUFEN

    Für die unrechtmässigen Bilanztricksereien bei der Postauto AG von 2007 bis 2015 muss die Post dem Bund und den Kantonen 78,3 Millionen Franken Subventionen zurückzahlen. Die Vorgänge werden derzeit von einem Anwaltsbüro und Wirtschaftsprüfern untersucht und von externen Experten überprüft. Gleichzeitig führt das Bundesamt für Polizei ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post.

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    Ein Beitrag von awp Finanznachrichten


    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    Postautounternehmer sollen Geheimhaltungserklärung unterzeichnen Regensdorf (awp) - Der Handyanbieter Mobilezone kann seine geplante Kapitalerhöhung zur Finanzierung einer Übernahme in Deutschland durchführen. Die Aktionäre haben am Freitag der vom Verwaltungsrat beantragten ordentlichen Kapitalerhöhung an …