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     1938  0 Kommentare Widerrufsjoker bei Auto-Kredit: Widerruf hilft gegen Diesel-Wertverlust und Fahrverbot

    Mit dem Widerruf eines Finanzierungsvertrags können Kfz-Besitzer ihren Diesel loswerden. Zahlreiche Formfehler in Kredit- und Leasingverträgen ermöglichen eine Rückabwicklung - nicht nur bei VW und Audi. So gehen Sie vor.

    Hier geht es zur kostenlosen Prüfung des Kreditvertrags durch die Interessengemeinschaft Widerruf. 

    Der sogenannte Widerrufsjoker ist seit einigen Jahren von den Baufinanzierungen bekannt. Dabei widerrufen Verbraucher ihre laufenden Darlehen unter Hinweis auf fehlerhafte Darlehensverträge, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Die Interessengemeinschaft Widerruf hat bereits mehr als 10.000 solcher Verträge geprüft. Der gleiche Mechanismus greift auch bei Autokrediten – mit einem charmanten Unterschied. Denn während die Immobilienbesitzer ihr Haus oder ihre Wohnung behalten, können Autokäufer gleichzeitig den Erwerb des Fahrzeugs rückgängig machen. FOCUS, BILD und WELT haben darüber bereits berichtet.

    In den meisten Fällen sind Kfz-Kauf und Abschluss des Darlehens ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“. Sie werden gemeinsam abgeschlossen – meist beim Autohändler. Zudem kommt das Darlehen zumeist von einer Autobank, also einer Tochter des Autoherstellers. Und genau hier steckt die Chance für alle, die ihren Diesel aufgrund der Abgasmanipulationen loswerden wollen.

    Denn nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf weisen Darlehen der VW-Bank und anderer Autobanken zahlreiche Fehler auf, die dafür sorgen, dass die normale Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Der Kredit ist somit noch Jahre nach Abschluss widerrufbar. Die Folge ist eine sogenannte Rückabwicklung. Der Käufer erhält die Anzahlung sowie sämtliche inzwischen geleisteten Tilgungszahlungen zurück. Die restliche Kreditschuld wird gelöscht. Das Auto wird an den Hersteller zurückgegeben. Lediglich die Zinszahlungen darf die Bank behalten. Aber diese fallen bei Kfz-Darlehen in der Regel nicht weiter ins Gewicht, da es sich zumeist um subventionierte Kredite mit Minizinsen handelt.

    Besonders interessant ist die Vorgehensweise für Krediten, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden sind. Denn in diesen Fällen schuldet der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos. Bei älteren Darlehen ist die Vorgehensweise aber auch möglich.

    Beispielhaft sind den Anwälten der Interessengemeinschaft Widerruf bei einem Kredit der VW-Bank aus 2015 folgende Fehler aufgefallen:

    • Art des Darlehens: Die VW Bank nennt die Art des Darlehens nicht.

    • Aufsichtsbehörde: Hier nennt die VWBank nur die Bafin, obwohl sie zusätzlich von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert wird.

    • Verfahren bei Kündigung des Vertrags: Hier finden sich lediglich die Informationen darüber, wie bei einer Kündigung durch die Bank vorgegangen wird. Nicht genannt wird jedoch das Verfahren bei Kündigung durch den Verbraucher.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker bei Auto-Kredit: Widerruf hilft gegen Diesel-Wertverlust und Fahrverbot Mit dem Widerruf eines Finanzierungsvertrags können Kfz-Besitzer ihren Diesel loswerden. Zahlreiche Formfehler in Kredit- und Leasingverträgen ermöglichen eine Rückabwicklung - nicht nur bei VW und Audi. So gehen Sie vor.

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