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    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Börsengang


    Deutsche Bank legt Preisspanne und Angebotsstruktur für Börsengang der DWS fest


    11.03.2018 / 20:40 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Frankfurt am Main, 11. März 2018 - Die Deutsche Bank AG ("Deutsche Bank") (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat die Preisspanne für die Aktien der DWS Group GmbH & Co. KGaA ("DWS") im Rahmen des geplanten Börsengangs ("IPO") auf 30,00 Euro bis 36,00 Euro pro Aktie festgelegt.


    Das Basisangebot besteht aus 40 Millionen auf den Inhaber lautende Stammaktien aus dem Bestand der Alleingesellschafterin der DWS, der DB Beteiligungs-Holding GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Deutschen Bank und entspricht 20 Prozent des bestehenden Grundkapitals der DWS. Zusätzlich behält sich die Deutsche Bank vor, bei besonders starker Nachfrage bis zu 4.782.600 Aktien (2,4 Prozent des Grundkapitals) aus ihrem indirekten Anteilsbesitz zu platzieren (Erhöhungsoption). Darüber hinaus können bis zu 5.217.400 Aktien (2,6 Prozent des Grundkapitals) aus dem indirekten Anteilsbesitz der Deutschen Bank zur Deckung eventueller Mehrzuteilungen platziert werden (in Verbindung mit einer Greenshoe-Option).


    Nippon Life Insurance Company hat sich verpflichtet, im Zuge des Börsengangs einen Anteil von 5,0 Prozent an der DWS zum Platzierungspreis zu erwerben.


    Die Durchführung des Angebots steht noch unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

     

    Wichtiger Hinweis

    Diese Bekanntmachung ist kein und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder anderen Staaten dar. Die Wertpapiere der DWS werden und sind nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen ohne Registrierung oder ohne eine einschlägige Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des Securities Act in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
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