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    ROUNDUP  630  0 Kommentare Päckchen ins Ausland sollen dank neuer EU-Regeln billiger werden

    STRASSBURG (dpa-AFX) - Päckchen in andere Länder zu schicken und Waren bei Online-Händlern im Ausland zu bestellen, könnte künftig günstiger werden. Das Europäische Parlament segnete am Dienstag in Straßburg eine neue EU-Verordnung ab, die für mehr Transparenz auf dem Paketmarkt sorgen soll - und damit auch die Preise drücken dürfte.

    Mit der Verordnung werden Paketdienstleister in den EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihre Preise für Auslandssendungen weitgehend offenzulegen. Auf einer neuen Webseite sollen Verbraucher aus einer Übersicht den günstigsten Anbieter auswählen können. Der verstärkte Wettbewerb soll schwarze Schafe dazu bringen, überhöhte Preise zu senken.

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    Bislang kostet es laut der EU-Kommission durchschnittlich drei- bis fünfmal mehr, Pakete ins Ausland zu schicken, als sie innerhalb eines Landes zustellen zu lassen. Die neuen Regeln treten voraussichtlich im Mai in Kraft.

    Die EU erhofft sich von ihnen auch eine Belebung des Online-Handels. Einer Studie der EU-Kommission zufolge scheuen bisher viele Menschen den Kauf im Internet - aus Sorge vor zu hohen Lieferkosten. Mehr als zwei Drittel der dafür befragten Kunden, die eigentlich etwas online bestellen wollten, sich dann aber dagegen entschieden, taten das laut den Studienautoren wegen der zu hohen Kosten für die Lieferung.

    Gerrit Heinemann, Handelsexperte der Hochschule Niederrhein, bezeichnete die neuen Regeln eine Unterstützungsmaßnahme für das Shopping im Internet. "Der aus Kundensicht sowieso transparentere und günstigere Onlinehandel wird dadurch noch einmal einen Aufschwung erleben, weil er noch einmal günstiger wird", sagte Heinemann. Die letzte Grauzone der Intransparenz des Handels im Internet verschwinde.

    Neben der verbesserten Transparenz sieht die Verordnung vor, dass nationale Aufsichtsbehörden mehr Kompetenzen bekommen, um den Paketmarkt zu überwachen. Paketdienstleister müssen ihnen mehr Informationen zur Verfügung stellen. Ausgenommen von den Auflagen sind Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern./vio/DP/edh




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