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    DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme


    SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Verluste aus Anleihen steuerlich absetzbar - bei der Scholz-Anleihe erkennen erste Finanzämter auf den Einspruch hin die Verlustzuweisungen an


    14.03.2018 / 16:15



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB: Verluste bei Anleihen steuerlich absetzbar - erfolgreiches Einspruchsverfahren gegen Finanzbehörden geführt



    Anleger können den Fiskus an Verlusten beteiligen, die sie mit Anleihen erleiden



     



    Viele Anleihen bescheren den Anlegern herbe Verluste. Beispielsweise haben die Anleger mit der Scholz-Anleihe (WKN: A1MLSS, ISIN: AT0000A0U9J2) einen Verlust von über 90 % erlitten. Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB zeigen einen Weg auf, wie die aufgetretenen Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. So kann man zumindest einen Teil des Schadens durch steuerliche Effekte kompensieren.



    Die Finanzbehörden standen bislang auf dem Standpunkt, die Verluste seien nicht steuerlich anzuerkennen. Eine neuere Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) zwingt die Finanzbehörden jedoch zum Einlenken. Der BFH hat mit Urteil vom 24. Oktober 2017 - VIII R 13/15 entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungssteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG führt. Dies gilt auch für Verluste aus Anleihen, wie zum Beispiel der Scholz-Anleihe.



    Schirp & Partner raten ihren Mandanten daher, die Verluste aus Anleihen in der Steuererklärung geltend zu machen. Falls die Finanzbehörden diese Verluste nicht anerkennen, raten Schirp & Partner dazu, Einspruch einzulegen und dabei auf das neue Urteil des BFH zu verweisen.



    Dieses Vorgehen erweist sich als erfolgreich. Im ersten bislang durchgeführten Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid, in dem die Scholz-Verluste nicht anerkannt worden waren, hat das Finanzamt einlenken müssen. Die Verluste aus der Scholz-Anleihe wurden nunmehr, in der Einspruchsentscheidung, vollständig anerkannt.

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