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    EU-Gericht  242  0 Kommentare 'Mafia'-Marke verstößt gegen öffentliche Ordnung

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Begriff "Mafia" darf nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht als Marke in Europa geschützt werden. Die Bezeichnung verstoße gegen die öffentliche Ordnung und könne Anstoß erregen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache T-1/17). Eine spanische Firma hatte sich beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum EUIPO eine Bildmarke schützen lassen, die "La Mafia" enthält. Italien hatte dagegen Einspruch erhoben.

    Der Wortbestandteil "Mafia" werde weltweit als Hinweis auf eine kriminelle Organisation verstanden, die etwa illegalen Drogenhandel, Einschüchterung und Morde verübe, erklärten die Richter weiter. Diese kriminellen Aktivitäten verstießen gegen EU-Grundrechte, insbesondere die Achtung der Menschenwürde.

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    Der spanische Restaurantbetreiber hatte versucht, die Marke "La Mafia se sienta a la mesa" ("Die Mafia setzt sich zu Tisch") schützen zu lassen. Damit sollte die Kinofilm-Reihe "Der Pate" in Erinnerung gerufen, nicht aber gezielt Anstoß erregt werden. Das EU-Gericht befand allerdings, dass die kriminellen Aktivitäten der Mafia dadurch verharmlost würden. Die Firma kann nun noch in letzter Instanz vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen./asa/DP/das






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