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    Widerruf Lebensversicherung  2101  0 Kommentare
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    Widerruf Lebensversicherung: Jetzt auch Verträge ab 1991 widerrufen!

    Jahrzehntelang galt die Lebensversicherung als DIE Altersvorsorge. Nicht wenige Kunden bauten ihre finanzielle Sicherheit in der Zukunft komplett auf dieses Modell der Altersvorsorge. Doch leider haben Lebensversicherungen ihre Lukrativität schon lange stark eingebüßt. Immer weniger Rendite, immer mehr Probleme.

     

    Insbesondere in den 1990er Jahren lockten Garantiezinsen von bis zu 4 Prozent Massen an Kunden zu den Versicherern. Im Zusammenhang mit den langen Laufzeiten, sowie der Änderung der Rechtslage ab dem 01. Januar 2015 suchen nun viele Kunden verzweifelt einen Ausweg ihre Altersvorsorge zu retten und sich vorzeitig von dem Lebensversicherungsvertrag zu trennen. Die Option der Kündigung ist in diesem Fall jedoch absolut nicht profitabel, da hier oftmals hohe finanzielle Einbußen gemacht werden müssen. Mit seinem Urteil vom 07.05.2014 (Az.: IV ZR 76/11) hat der Bundesgerichtshof den Kunden einen Weg frei gemacht: Den Widerruf der Lebensversicherung.

    Widerruf Lebensversicherung jetzt auch ab 1991 möglich!

    Bislang galt, dass Kunden, die ihre Verträge zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, ihre Verträge auch heute noch widerrufen können. Jedoch hat sich dies aktuell geändert: Auch für Verträge ab 1991 besteht nun die Möglichkeit den Vertrag Ihrer Lebensversicherung zu widerrufen.

    Der Widerruf Ihrer Lebensversicherung geschieht auf der Basis von Fehlern, die bei Vertragsabschluss gemacht wurden. Hierzu zählen vor allem fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, welche zur Folge haben, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Ist der Widerruf erfolgreich, so erhalten Kunden sämtliche eingezahlten Beiträge zurück, da eine sogenannte Rückabwicklung in Gang gesetzt wurde. Im Endeffekt verhält es sich danach so, als wäre die Lebensversicherung nie abgeschlossen worden. So werden finanzielle Einbußen im Gegensatz zur Kündigung vermieden. Lediglich einen individuell auszurechnenden Betrag für den gewährleisteten Schutz während der Laufzeit dürfen die Versicherer einbehalten.

    Klar und deutlich wird dadurch vor allem eins: Ein Widerruf stellt fast immer eine lukrativere Möglichkeit dar, als eine Kündigung.

     

    Möchten auch Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, so besuchen Sie gerne unsere Website www.mingers-kreuzer.de/widerruf-lebensversicherung und profitieren Sie von dem dort eingerichteten Sofortrechner. Bereits hunderte Mandanten vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich Widerruf. Wir kämpfen für Ihr gutes Recht!

    Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter info@mingers-kreuzer.de oder telefonisch unter 02461-8081.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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