Kredit-Widerruf bei Diesel Kfz: Aussichten bei VW, Audi, BMW, Mercedes, Santander
Massive Wertverluste und drohende Wertverluste sorgen dafür, dass viele Diesel-Besitzer ihr Auto loswerden wollen. Besonders gut sind die Chancen, wenn das Auto finanziert wurde, also per Kredit und Leasing gekauft wurde.
Die Spezialisten der Interessengemeinschaft Widerruf haben mit der Untersuchung von Kfz-Finanzierungen für Aufsehen gesorgt: FOCUS, BILD und WELT haben darüber berichtet, dass Verbraucher, die ihr Auto auf Kredit oder Leasing finanziert haben, den Kauf dieses Fahrzeugs rückabwickeln können. Mittlerweile haben uns einige tausend Verbraucher ihre Kreditverträge zur kostenlosen Prüfung vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen: Nahezu alle Darlehen weisen Fehler auf, die einen Widerruf auch Jahre nach Abschluss rechtfertigen.
Der Knackpunkt sind dabei häufig die sogenannten Pflichtangaben. Diese muss der Verbraucher nach dem Willen des Gesetzgebers vollständig erhalten, damit die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen zu laufen beginnt. Fehlen jedoch Pflichtangaben oder sind diese fehlerhaft, so wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt – der Widerruf kann also lange nach Abschluss des Kredits erfolgen. Und genau solche Fehler finden sich in den meisten Darlehensverträgen.
So nennt beispielsweise die VW Bank nicht das vorgeschriebene Verfahren zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Darlehen frühzeitig gekündigt wird. Auch fehlt die vollständige Aufzählung der Aufsichtsbehörden, die für die Bank zuständig sind. Ähnliche Fehler tauchen bei den anderen Autobanken des VW-Konzerns auf, also bei der Audi Bank, der Skoda Bank und der Seat Bank. Unsere Einschätzung: Gravierende Fehler, Widerruf sehr aussichtsreich.
Auch die Mercedes Benz Bank hat nach Ansicht unserer Anwälte mächtig geschlampt. Unter anderem fehlt in einem Vertrag der Hinweis auf die Möglichkeit des Verbrauchers, das Darlehen vorzeitig zu kündigen. Zudem verärgern die Stuttgarter damit, dass einige wichtige Angaben in winziger Schrift gedruckt werden. Auch das ist ein wichtiger Angriffspunkt, weil der Gesetzgeber eine "deutliche" Gestaltung fordert. Unsere Einschätzung: Sehr fehlerhaft, gute bis sehr gute Chancen für den Widerruf.