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    Initiative Minderheitsaktionäre e.V.  308  0 Kommentare Erfolgreiche Regierungsbildung - der Koalitionsvertrag ist für Aktionäre ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz










    DGAP-Media / 19.03.2018 / 10:30



    PRESSEMITTEILUNG



    Erfolgreiche Regierungsbildung - der Koalitionsvertrag ist für Aktionäre ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz



    Berlin, 19. März 2018 - Anlässlich der Regierungsbildung in Berlin begrüßt die Anlegerschutzorganisation "Initiative Minderheitsaktionäre e.V." das Bekenntnis des Koalitionsvertrags, die Rechte von Minderheitsaktionären zu schützen sowie die Einführung von Musterfeststellungsklagen, um Verbrauchern in einer Vielzahl von Fällen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte effektiver durchzusetzen. Doch trotz der angekündigten Verbesserungen muss noch deutlich mehr getan werden, um diese Ziele zu erreichen. Das wird an den folgenden vier Punkten besonders deutlich:



    1. Sehr positiv ist, dass der Koalitionsvertrag eine grundlegende Ausgangsbasis für den Gesetzgeber schafft, wenn es um Minderheitsaktionäre geht. Beim Beschlussmängelrecht, das die Kontrollrechte der Hauptversammlung in Aktiengesellschaften regelt, steht im Koalitionsvertrag folgendes: "Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir im Interesse des Minderheitenschutzes und der Rechtssicherheit Brüche und Wertungswidersprüche beseitigen." Dies ist ein begrüßenswertes, langfristiges Bekenntnis zu Minderheitsaktionären in der Aktiengesellschaft. Diese haben schließlich ihre ursprünglichen Mitwirkungsrechte weitgehend verloren.



    "Die Verpflichtung zum Minderheitenschutz ist ein ermutigender Schritt nach vorn. Wir werden weiterhin wachsam sein, um sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden. Den schönen Worten müssen nun durchdachte Gesetze folgen", sagt Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre e. V. und fügt hinzu: "Die Aktionärsrechte sind über viele Jahre hinweg dramatisch beschnitten worden. So stellte etwa ein deutsches Gericht vor kurzem fest, dass die Durchführung eines Squeeze-Outs möglicherweise rechtsmissbräuchlich sei und der Mehrheitseigner damit gravierende Rechtsbrüche begangen hätte. Das geltende deutsche Recht führte das Gericht dennoch dazu, den Squeeze-Out anzuerkennen und die Eintragung im Handelsregister zuzulassen. Damit wurde der Squeeze-Out wirksam mit dem Ergebnis, dass die Minderheitsaktionäre ihre Beteiligung an der Gesellschaft verloren und zwar ungeachtet der rechtsmissbräuchlichen Handlungen des Mehrheitsaktionärs. Ein bizarrer und peinlicher Vorgang für einen Wirtschaftsstandort wie Deutschland. Die Initiative Minderheitsaktionäre e.V. hofft daher, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Wirtschaftsrecht des Deutschen Juristentages 2018 mit Blick auf die Aktionärsrechte konkrete Fortschritte bringen, die vom Gesetzgeber gehört und umgesetzt werden. Es bestehen massive Notwendigkeiten für eine Stärkung der Minderheitsrechte."

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