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    DGAP-Adhoc  514  0 Kommentare Deutsche Rohstoff AG beschließt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen





    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Rohstoff AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Deutsche Rohstoff AG beschließt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen


    22.03.2018 / 17:40 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Deutsche Rohstoff AG beschließt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen



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    Mannheim. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG ("Deutsche Rohstoff" oder "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu ca. 14,5 Mio. EUR und mit einer Laufzeit bis zum 29. März 2023 zu emittieren. Die Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich in bis zu 506.307 neue beziehungsweise bestehende auf den Namen lautende Stammaktien der Deutsche Rohstoff wandelbar. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.



    Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 5 Jahren und werden zu 100% ihres Nennbetrages in Höhe von 1.000,00 EUR je Wandelschuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht vorab gewandelt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, bei Endfälligkeit zum Nennbetrag nach den Vorgaben der Anleihebedingungen zurückgezahlt. Der Kupon der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 3,125% und 3,625% per annum liegen und wird jährlich nachträglich zahlbar sein. Der Wandlungspreis beträgt 28,00 EUR bis 28,50 EUR. Der Zinssatz und der anfängliche Wandlungspreis werden zeitnah im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch die ICF BANK AG als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner ermittelt. Der Gesamtnennbetrag errechnet sich nach Festsetzung der vorgenannten Parameter.

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