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    DGAP-Adhoc  454  0 Kommentare MBB SE: Vorläufiges Ergebnis 2017 aufgrund geänderter IFRS Bilanzierung von Effekten aus dem Aumann IPO angepasst, bereinigtes Ergebnis von 2,06 EUR je Aktie unverändert





    DGAP-Ad-hoc: MBB SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Gewinnwarnung


    MBB SE: Vorläufiges Ergebnis 2017 aufgrund geänderter IFRS Bilanzierung von Effekten aus dem Aumann IPO angepasst, bereinigtes Ergebnis von 2,06 EUR je Aktie unverändert


    29.03.2018 / 09:25 CET/CEST


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    MBB SE: Vorläufiges Ergebnis 2017 aufgrund geänderter IFRS Bilanzierung von Effekten aus dem Aumann IPO angepasst, bereinigtes Ergebnis von 2,06 EUR je Aktie unverändert



    Berlin, 29. März 2018 - Die MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4), ein mittelständisches Familienunternehmen, reduziert das am 22. Februar 2018 gemeldete, vorläufige Ergebnis vor Adjustments für das Geschäftsjahr 2017 von bisher 2,04 EUR je Aktie auf 0,71 EUR je Aktie aufgrund einer nach IFRS notwendigen Änderung der Bilanzierung von Effekten aus dem Aumann IPO. Das bisher gemeldete, um IPO- und PPA-Effekte bereinigte Ergebnis je Aktie von 2,06 EUR bleibt unverändert und spiegelt nach Ansicht der Gesellschaft die operative Performance der MBB im Jahr 2017 wider.



    Durch den Börsengang und die Kapitalerhöhungen der Aumann AG sind der MBB SE im Geschäftsjahr 2017 neben dem den Aktionären der MBB SE zurechenbaren Eigenkapitalzuwachs von 196,9 Mio. EUR bzw. 29,89 EUR je Aktie auch Sonderaufwendungen entstanden. Hierzu zählt unter anderem der Aufwand aus dem langfristigen, aktienkursbasierten Bonusprogramm, welcher im Rahmen des Börsenganges um 8,7 Mio. EUR anstieg. In den vorläufigen Zahlen ist die Gesellschaft auf Basis einer gutachterlichen Stellungnahme davon ausgegangen, dass dieser im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Börsengang stehende Aufwand wie andere Transaktionskosten zu klassifizieren und wie auch der Eigenkapitalzuwachs erfolgsneutral abzubilden sei. MBB wird nunmehr jedoch auch den ursächlich auf den IPO zurückzuführenden Aufwand aus dem langfristigen Bonusprogramm zunächst erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung abbilden und anschließend transparent als Adjustment ausweisen.

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