CA Immobilien Anlagen AG
Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta005/11.04.2018/07:30) - 11.04.2018.
CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wien
FN 75895k
ISIN AT0000641352 (Inhaberaktien)
ISIN AT0000641345 (Namensaktien)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 9. Mai 2018, um 14:00 Uhr (Wiener Zeit), im Studio 44 der Österreichischen Lotterien, Rennweg 44, 1038 Wien, stattfindenden 31. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 samt Lageberichten, dem Corporate Governance Bericht, dem Vorschlag für die Gewinnverwendung und dem
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
7. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht ausgenützten Umfang verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstands zur
Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechenden
Satzungsänderungen.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenutzten Umfang verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstands zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts sowie zu bedingtem Kapital und die entsprechenden Satzungsänderungen.
9. Beschlussfassung über die Neufassung der Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot, verbunden mit der Ermächtigung, das allgemeine Andienungsrecht und das allgemeine Wiederkaufsrecht der Aktionäre auszuschließen sowie eigene Aktien einzuziehen.
HINWEIS
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Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird davon ausgegangen, dass die Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft rechtzeitig beendet werden kann. Sollte wider Erwarten eine Beendigung der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 9. Mai 2018 bis 24:00 Uhr (Wiener Zeit) nicht möglich sein, so wird diese am 10. Mai 2018 um 00:00 Uhr (Wiener Zeit) fortgesetzt und gilt auch der 10. Mai 2018 als Tag, für den die Hauptversammlung einberufen wird.