Tarifabschluss Öffentlicher Dienst
Volumen soll auf Beamte übertragen werden
Berlin (ots) - Gegenüber dem dbb Bundesvorsitzenden Ulrich
Silberbach hat Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt, dass
Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem
Volumen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 18. April
2018 angepasst werden sollen.
"Für den dbb und die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist es ein
richtiges und wichtiges Signal der neuen Bundesregierung:
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat mir unmittelbar nach der
Tarifeinigung erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah den Entwurf
eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020
vorlegen wird. Es soll Linearanpassungen beinhalten, die das
Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten,
Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen.
Damit kommt er unserer Forderung in der Einkommensrunde direkt nach",
sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Verhandlung in
Potsdam.
Silberbach hat Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt, dass
Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem
Volumen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 18. April
2018 angepasst werden sollen.
"Für den dbb und die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist es ein
richtiges und wichtiges Signal der neuen Bundesregierung:
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat mir unmittelbar nach der
Tarifeinigung erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah den Entwurf
eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020
vorlegen wird. Es soll Linearanpassungen beinhalten, die das
Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten,
Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen.
Damit kommt er unserer Forderung in der Einkommensrunde direkt nach",
sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Verhandlung in
Potsdam.
Friedhelm Schäfer, Zweiter Bundesvorsitzende und Fachvorstand
Beamtenpolitik des dbb, ergänzte: "Es ist ein Gebot der
Gerechtigkeit, das Volumen der mit der Tarifeinigung erreichten
Verbesserungen den Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe in Form
entsprechender Linearanpassungen sowie der Einmalzahlung zukommen zu
lassen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass diese ebenso an der
finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und deren
hervorragende Dienstleistungen entsprechend honoriert werden. Die
notwendigen strukturellen Veränderungen im Tarifbereich -
insbesondere im Tabellenbereich - werden über diesen Weg auch den
Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen. Unser Einsatz hat sich
gelohnt."
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
(TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3
Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD
direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter,
auf die der Tarifab-schluss übertragen werden soll. Die
wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da
die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet
werden. Mehr Infos gibt es online unter
https://www.dbb.de/einkommensrunde.
OTS: dbb beamtenbund und tarifunion
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7034
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7034.rss2
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de
Beamtenpolitik des dbb, ergänzte: "Es ist ein Gebot der
Gerechtigkeit, das Volumen der mit der Tarifeinigung erreichten
Verbesserungen den Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe in Form
entsprechender Linearanpassungen sowie der Einmalzahlung zukommen zu
lassen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass diese ebenso an der
finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und deren
hervorragende Dienstleistungen entsprechend honoriert werden. Die
notwendigen strukturellen Veränderungen im Tarifbereich -
insbesondere im Tabellenbereich - werden über diesen Weg auch den
Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen. Unser Einsatz hat sich
gelohnt."
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
(TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3
Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD
direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter,
auf die der Tarifab-schluss übertragen werden soll. Die
wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da
die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet
werden. Mehr Infos gibt es online unter
https://www.dbb.de/einkommensrunde.
OTS: dbb beamtenbund und tarifunion
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Dr. Frank Zitka
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