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    PTA-HV  614  0 Kommentare Vivanco Gruppe AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

    Ahrensburg (pta022/18.04.2018/15:00) - Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
    Ahrensburg
    ISIN: DE000A1E8G88
    Wertpapierkennnummer: A1E8G8

    Einladung
    zur ordentlichen Hauptversammlung
    Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
    Montag, dem 28. Mai 2018 um 10:00 Uhr
    im Park Hotel Ahrensburg, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg,
    stattfindenden
    ordentlichen Hauptversammlung.

    Lesen Sie auch

    I. Tagesordnung
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht des Vorstandes der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht des Vorstandes zum 31. Dezember 2017 für die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstandes nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Der festgestellte Jahresabschluss der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft weist zum 31. Dezember 2017 einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.703.496,75 aus. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.703.496,75 wie folgt zu verwenden:
    * Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie, fällig am 08. Juni 2018: EUR 550.873,10
    * Vortrag auf neue Rechnung: EUR 15.152.623,65
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    Dem Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2017 amtiert hat, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

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