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    DGAP-News  421  0 Kommentare IMMOFINANZ startet Bieterverfahren für einen Paketverkauf ihrer 26%-Beteiligung an der CA Immobilien Anlagen AG





    DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges


    IMMOFINANZ startet Bieterverfahren für einen Paketverkauf ihrer 26%-Beteiligung an der CA Immobilien Anlagen AG


    19.04.2018 / 15:03



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Im Rahmen der Prüfung strategischer Optionen im Zusammenhang mit der Beteiligung an der CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo) lädt die IMMOFINANZ nationale und internationale Investoren ein, ihr Interesse an der Teilnahme an einem strukturierten Bieterverfahren für einen Paketerwerb der CA Immo-Beteiligung (25.690.163 Inhaberaktien der CA Immo und 4 Namensaktien) mitzuteilen.

     

    Wie bekannt gegeben, prüft die IMMOFINANZ strategische Optionen im Zusammenhang mit der Beteiligung an CA Immo, unter anderem auch einen möglichen Paketverkauf der CA Immo-Beteiligung zusammen mit den 4 Namensaktien (mit denen Entsendungsrechte in den CA Immo-Aufsichtsrat verbunden sind). Vor diesem Hintergrund startet die IMMOFINANZ ein strukturiertes Bieterverfahren und lädt Investoren ein, bis 30.04.2018 eine Interessensbekundung an cai@immofinanz.com zu übermitteln.

     

    Interessenten, die anschließend zum Bieterverfahren eingeladen werden, erhalten weitere Informationen zum Ablauf nach Maßgabe üblicher Regelungen. Die nachstehenden Hinweise zu dieser Mitteilung und im Zusammenhang mit dem Bieterverfahren sind zu beachten. Zum weiteren Zeitplan können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

     
    Hinweise: Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken über die Bekanntmachung eines Bieterverfahrens der IMMOFINANZ. Adressaten dieser Mitteilung sind ausschließlich qualifizierte Anleger iSd Artikels 2 Buchstabe e der VO (EU) 2017/1129 und/oder professionelle Kunden iSd Anhangs II der RL 2014/65/EU und/oder geeignete Gegenparteien iSd Artikels 30 der RL 2014/65/EU. Jeder Interessent ist verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob er die vorgenannten Kriterien erfüllt. Sofern die Aktien an einen solchen Interessenten übertragen werden, führt dies  nicht zu einem öffentlichen Angebot  und die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gemäß KMG oder BörseG 2018 ist nicht erforderlich. Die IMMOFINANZ behält sich vor, jeweils aus welchen Gründen auch immer und ohne Angabe der Gründe, nur einzelne Interessenten zu dem Bieterverfahren zuzulassen bzw. im Laufe des Bieterverfahrens jederzeit einzelne Interessenten auszuschließen, die Bedingungen des Bieterverfahrens zu ändern, auch mit nicht am Bieterverfahren beteiligten Interessenten zu verhandeln und Anteile zu verkaufen sowie den Verkaufsprozess jederzeit teilweise oder gänzlich abzubrechen oder zu verschieben. Die gegenständliche Einladung zur Mitteilung einer Interessensbekundung begründet kein vorvertragliches Schuldverhältnis und stellt weder eine Auslobung oder ein Angebot der IMMOFINANZ dar, noch ist die IMMOFINANZ verpflichtet, eingehende Interessenbekundungen oder Angebote zu berücksichtigen bzw. anzunehmen. IMMOFINANZ steht es frei, jederzeit auch während des Bieterverfahrens, andere Transaktionen betreffend der CA Immo-Beteiligung zu prüfen, vorzubereiten, zu verfolgen oder umzusetzen. IMMOFINANZ schließt jede Haftung, insbesondere für Kosten, die den Interessenten im Zusammenhang mit der Interessensbekundung und dem Bieterverfahren entstehen, ausdrücklich aus.
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