Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen Missachtung der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Energiesparlampen und LEDs
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mehr Informationen
http://ots.de/4JYv6P
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Berlin (ots) - Tests der Deutschen Umwelthilfe ergaben, dass
Amazon Verbrauchern keine ordnungsgemäße Möglichkeit zur Rückgabe
ausgedienter LEDs und quecksilberhaltiger Energiesparlampen anbietet
- Amerikanischer Onlinehändler weigert sich, zukünftig weitere
Gesetzesverstöße auszuschließen - Deutsche Umwelthilfe reicht Klage
vor dem Landgericht München ein und fordert endlich behördliche
Kontrollen
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Berlin (ots) - Tests der Deutschen Umwelthilfe ergaben, dass
Amazon Verbrauchern keine ordnungsgemäße Möglichkeit zur Rückgabe
ausgedienter LEDs und quecksilberhaltiger Energiesparlampen anbietet
- Amerikanischer Onlinehändler weigert sich, zukünftig weitere
Gesetzesverstöße auszuschließen - Deutsche Umwelthilfe reicht Klage
vor dem Landgericht München ein und fordert endlich behördliche
Kontrollen
Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen und LEDs beim
Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung
zurückgeben möchten, haben hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit.
Dies ergaben Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen, wie
beispielsweise Amazon, zur kostenfreien Rücknahme von
Elektroaltgeräten, wozu auch schadstoffhaltige Energiesparlampen oder
LEDs gehören. Weil der amerikanische Onlinehändler sich weigerte,
gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die
festgestellten Verstöße abzustellen und eine gesetzeskonforme
Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen und LEDs sicherzustellen,
reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband am 20.4.2018 Klage
beim Landgericht München ein.
Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler mit einer Verkaufs- oder
Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte zur
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt auch für LEDs und
quecksilberhaltige Energiesparlampen. Die DUH stellte fest, dass
Amazon Verbraucher zur Rückgabe von Beleuchtungskörpern den
kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der
Deutschen Post anbietet. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche
Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen wegen der
Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers
ausgeschlossen ist. Die DUH hält den Paketversand von Altlampen aus
den genannten Gründen für grundsätzlich ungeeignet. Der Handel muss
für andere praxistaugliche Sammelmöglichkeiten sorgen, beispielsweise
durch die Schaffung von flächendeckenden stationären Sammelsystemen
oder der Beteiligung an diesen.
"Es ist nicht akzeptabel, dass Amazon als Marktführer des
Internet-Handels Verbraucherrechte zu Lasten traditioneller Händler
verweigert. Der Bürger wird von Amazon mit schadstoffhaltigen LEDs
und Energiesparlampen allein gelassen, und die gesetzlich
vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten werden verweigert. Diese Art
der Ertragsmaximierung auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern muss
Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung
zurückgeben möchten, haben hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit.
Dies ergaben Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen, wie
beispielsweise Amazon, zur kostenfreien Rücknahme von
Elektroaltgeräten, wozu auch schadstoffhaltige Energiesparlampen oder
LEDs gehören. Weil der amerikanische Onlinehändler sich weigerte,
gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die
festgestellten Verstöße abzustellen und eine gesetzeskonforme
Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen und LEDs sicherzustellen,
reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband am 20.4.2018 Klage
beim Landgericht München ein.
Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler mit einer Verkaufs- oder
Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte zur
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt auch für LEDs und
quecksilberhaltige Energiesparlampen. Die DUH stellte fest, dass
Amazon Verbraucher zur Rückgabe von Beleuchtungskörpern den
kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der
Deutschen Post anbietet. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche
Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen wegen der
Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers
ausgeschlossen ist. Die DUH hält den Paketversand von Altlampen aus
den genannten Gründen für grundsätzlich ungeeignet. Der Handel muss
für andere praxistaugliche Sammelmöglichkeiten sorgen, beispielsweise
durch die Schaffung von flächendeckenden stationären Sammelsystemen
oder der Beteiligung an diesen.
"Es ist nicht akzeptabel, dass Amazon als Marktführer des
Internet-Handels Verbraucherrechte zu Lasten traditioneller Händler
verweigert. Der Bürger wird von Amazon mit schadstoffhaltigen LEDs
und Energiesparlampen allein gelassen, und die gesetzlich
vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten werden verweigert. Diese Art
der Ertragsmaximierung auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern muss