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    DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Personalie


    Vorstandsvorsitzende der MOLOGEN AG wird im Oktober 2018 auslaufendes Vorstandsmandat nicht verlängern


    20.04.2018 / 19:14 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014



    Vorstandsvorsitzende der MOLOGEN AG wird im Oktober 2018 auslaufendes Vorstandsmandat nicht verlängern


    Berlin, 20. April 2018 - Die Vorstandsvorsitzende des biopharmazeutischen Unternehmens MOLOGEN AG, Dr. Mariola Söhngen, hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass sie eine Verlängerung ihrer am 31. Oktober 2018 auslaufenden Bestellung zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands der MOLOGEN AG nicht beabsichtigt. Die MOLOGEN AG beginnt umgehend mit der Suche nach einem geeigneten Nachfolger. Im Rahmen einer möglichen Übergangszeit bis zur Bestellung eines möglichen weiteren Vorstandsmitglieds und Vorstandsvorsitzenden wird der verbleibende Vorstand die Aufgaben gemeinsam verantworten, wodurch die Kontinuität gewährleistet wird.






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