EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
EU: WhatsApp künftig erst ab 16 Jahren
Wegen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hebt WhatsApp das Mindestalter für seine Nutzer von 13 auf 16 Jahre. Allerdings wird das angegebene Alter nicht überprüft. Facebook kann weiterhin ab 13 Jahren genutzt werden, allerdings muss bei unter 16-Jährigen ein Elternteil die Erlaubnis erteilen.
In der Europäischen Union hebt der Messengerdienst WhatsApp das Mindestalter für seine Nutzer von 13 auf 16 Jahre an. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25.Mai 2018 in Kraft tritt, fordert für Jugendliche unter 16 Jahren die Zustimmung der Eltern bei der Datenverarbeitung, so die SZ. Um dies zu umgehen ändert der Messengerdienst seine Nutzungsbedingungen und schließt Jugendliche unter 16 Jahren von der Nutzung aus.
Allerdings kontrolliert WhatsApp das angegebene Alter nicht, denn dies wird laut DSGVO auch nicht verlangt. Demnach werden WhatsApp-Kunden in der App demnächst gefragt, ob sie älter als 16 Jahre sind. Außerhalb der EU wird WhatsApp weiterhin ab einem Mindestalter von 13 Jahren zur Verfügung stehen.
Facebook, der Mutterkonzern von WhatsApp, belässt das Mindestalter für die Nutzer seines sozialen Netzwerks bei 13 Jahren, so die ARD. Für die volle Nutzung von Facebook muss ein Elternteil jedoch die Erlaubnis erteilen. Ansonsten steht den unter 16-Jährigen nur eine eingeschränkte Version von Facebook zur Verfügung.
In einer Pressemitteilung teilte WhatsApp zudem mit, dass es vorerst keine Account-Informationen mit Facebook zu Werbezwecken austausche. Allerdings ist in Zukunft eine engere Zusammenarbeit geplant:
„Datenaustausch: Derzeit teilen wir deine Account-Infos nicht zur Verbesserung der Produkterlebnisse und Werbung auf Facebook. Wie wir bereits in der Vergangenheit angekündigt haben, möchten wir zukünftig enger mit anderen Facebook-Unternehmen zusammenarbeiten und werden dich über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.“
Quellen:
ARD: „WhatsApp nur noch ab 16“
SZ: „Whatsapp erhöht Mindestalter auf 16 Jahre“
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