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    DGAP-News  407  0 Kommentare Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang auf 10,50 bis 14,50 Euro je Aktie fest (deutsch)

    Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang auf 10,50 bis 14,50 Euro je Aktie fest

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    DGAP-News: Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang auf 10,50 bis 14,50 Euro je Aktie fest

    25.04.2018 / 21:35
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    PRESSEMITTEILUNG

    NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER FREIGABE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER FREIGABE RECHTSWIDRIG WÄRE. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DER PRESSEMITTEILUNG.

    Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang auf 10,50 bis 14,50 Euro je Aktie fest

    * Gesamtes Volumen von bis zu 1,6 Milliarden Euro bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption

    * Avisierter Bruttoerlös von rund 1,2 Milliarden Euro aus Kapitalerhöhung, bis zu 112.999.554 neue Aktien

    * Sekundärplatzierung bestehend aus einer Upsize-Option von bis zu 18.983.925 Altaktien aus dem Bestand von Gesellschaften, die von durch BC Partners beratene Fonds kontrolliert werden, bis zu 13.198.347 weitere Altaktien im Rahmen einer möglichen Mehrzuteilungsoption

    * Holtzbrinck Publishing Group wird im Rahmen des Börsengangs Aktien im Gegenwert von 100 Millionen Euro erwerben

    * Erwarteter Streubesitz von bis zu 44,8 Prozent

    * Erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse für den 9. Mai 2018 geplant

    Berlin, 25. April 2018

    Springer Nature AG & Co. KGaA ("Springer Nature") hat, gemeinsam mit seinen Gesellschaftern, d.h. Gesellschaften, die von der Holtzbrinck Publishing Group (HPG) und von BC Partners beratenen Fonds (BC Partners) kontrolliert werden, die Konditionen des geplanten Börsengangs und der anschließenden Notierung im Prime Standard der Frankfurter Börse bestimmt. Die Preisspanne für die angebotenen Aktien wurde auf 10,50 bis 14,50 Euro je Aktie festgelegt. Der Angebotszeitraum beginnt am 26. April 2018 und endet voraussichtlich am 8. Mai 2018. Der Zeitraum, in dem Investoren Angebote über die Zeichnungsfunktion der Frankfurter Wertpapierbörse abgeben können, beginnt am 27. April 2018 und endet am 8. Mai 2018. Die Erstnotiz der Aktien soll voraussichtlich am 9. Mai 2018 erfolgen.

    "Wir erreichen jetzt die entscheidende Phase unseres Börsengangs. In den vergangenen Wochen haben wir hervorragende Rückmeldung von Investoren erhalten. Das gibt uns Zuversicht für die nächsten Schritte. Mit der finanziellen Flexibilität aus dem Börsengang erlangen wir zusätzliche Möglichkeiten, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die unsere Communities im Forschungs- und Bildungsbereich und in der Fachwelt benötigen, um mehr zu entdecken und mehr zu lernen", sagte Daniel Ropers, CEO von Springer Nature.

    Kapitalerhöhung mit avisiertem Bruttoerlös von rund 1,2 Milliarden Euro

    Abhängig vom Platzierungspreis werden insgesamt bis zu 145.181.826 Aktien platziert. Das gesamte Angebotsvolumen des Börsengangs kann bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption bis zu 1,6 Milliarden Euro erreichen. Der Streubesitz wird nach dem Börsengang voraussichtlich zwischen 27,6 und 44,8 Prozent des Grundkapitals von Springer Nature betragen.

    Das Angebot umfasst drei Komponenten: (I) Springer Nature wird zwischen 81.827.263 und 112.999.554 neue Aktien ausgeben, um für das Unternehmen einen Bruttoerlös von rund 1,2 Milliarden Euro zu generieren. (II) Bei starker Nachfrage kann BC Partners bis zu 18.983.925 Altaktien platzieren (Upsize Option). Die Entscheidung über die Upsize Option wird am Tag der Preisfestlegung erfolgen. (III) BC Partners wird bis zu 13.198.347 Altaktien zur Deckung möglicher Mehrzuteilungen zur Verfügung stellen, wobei die Anzahl dieser Aktien nicht mehr als 10 % der neu ausgegebenen und bestehenden Aktien, die im Rahmen des Angebots tatsächlich platziert werden, überschreiten wird.

    HPG hat sich verpflichtet, im Rahmen des Börsengangs Aktien im Gegenwert von 100 Millionen Euro zu erwerben. Die Anzahl der Aktien wird vom Platzierungspreis abhängen.

    Primärerlös dient Schuldenabbau

    Die Erlöse aus dem Börsengang werden es Springer Nature ermöglichen, die finanzielle Flexibilität zu verbessern. Springer Nature beabsichtigt, die Erlöse aus der Kapitalerhöhung vollumfänglich zur Senkung der Verschuldungsquote auf ein Verhältnis von etwa 3,5 zum bereinigten EBITDA des Jahres 2017 zu nutzen.

    Die Entscheidungen über den Platzierungspreis, die genaue Anzahl der zu platzierenden Aktien sowie die Upsize Option werden voraussichtlich am 8. Mai 2018 getroffen. Die Handelsaufnahme im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der Wertpapierkennnummer (WKN) SPG100 und der International Securities Identification Number (ISIN) DE000SPG1003 ist für den 9. Mai 2018 vorgesehen.

    Der Wertpapierprospekt kann auf der Website des Unternehmens heruntergeladen werden: ir.springernature.com.

    J.P. Morgan und Morgan Stanley fungieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. BofA Merrill Lynch, BNP Paribas, Credit Suisse, Goldman Sachs International und Société Générale wurden als Joint Bookrunners mandatiert. Lilja & Co. fungiert als unabhängiger Berater der Gesellschafter und von Springer Nature.

    Pressekontakt:
    Joyce Lorigan, EVP Communications
    London
    +44 20 7843 3640
    joyce.lorigan@springernature.com

    Kerstin Mork, Corporate Communications
    Berlin
    +49 30 827 87 5110
    kerstin.mork@springernature.com

    IR-Kontakt:
    Thomas Geisselhart, EVP Corporate Finance and Investor Relations Berlin
    +49 30 827 87 5415
    ir@springernature.com

    Über Springer Nature

    Springer Nature ist ein führender Wissenschafts-, Bildungs- und Fachverlag mit qualitätsstarken Inhalten und einem Portfolio von innovativen Plattformen, Produkten und Serviceangeboten. Täglich greifen Millionen von Nutzern aus Forschung und Bildung auf unsere Bücher, wissenschaftlichen Zeitschriften und Informationsangebote zurück. Wir helfen Forschern, Studenten, Lehrenden und Fachkräften, zu lernen, Neues zu entdecken und ihre Ziele zu erreichen. Mit unseren Marken unterstützen wir alle, die in Wissenschaft und Forschung, im Bildungsbereich oder als Fachkräfte arbeiten. Wir messen uns an der Qualität der von uns verlegten Inhalte und arbeiten an der Spitze technologischer Entwicklungen, um die Zukunft des wissenschaftlichen Verlegens zu gestalten - für unsere Kunden und die gesamte Gesellschaft.

    Besuchen Sie www.springernature.com/group und folgen Sie @SpringerNature.

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    Bekanntmachung über mögliche Stabilisierungsmaßnahmen nach Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

    Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (die "Gesellschaft") wird J.P. Morgan Securities plc für Rechnung der Underwriter als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen(Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen.

    Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 9. Mai 2018), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Marktkurs der Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Marktkurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse und via Xetra durchgeführt werden.

    Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zu den neuen und den bestehenden Aktien bis zu 13.198.347 Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (wobei diese Zahl nicht höher als 10 % der im IPO angebotenen neuen und bestehenden tatsächlich platzierten Aktien sein wird) zugeteilt (die "Mehrzuteilungsaktien"). Zudem wird Springer Science+Business Media GP Acquisition S.C.A (der "Verkaufende Aktionär") den Underwritern voraussichtlich eine Option einräumen, die es ihnen ermöglicht, zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im Rahmen des IPO Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der Underwriter während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien durch den Stabilisierungsmanager erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe)

    Diese Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des "Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

    Diese Informationen dürfen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) Personen, die sich außerhalb des EEA befinden, oder (ii) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der "Order"), oder (iii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und andere Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.

    Dieses Dokument ist kein Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EG, geändert durch die EU-Richtlinie 2010/73/EU, (die "Prospektrichtlinie") und stellt als solche kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der "Gesellschaft" dar. Anleger sollten Wertpapieren, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird, nicht zeichnen, es sei denn auf der Grundlage der Informationen, die in dem auf die Aktien bezogenen Prospekt enthalten sind. Ein Prospekt wurde veröffentlicht und Anleger können von Springer Nature AG & Co. KGaA, Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Deutschland oder auf der Webseite der Gesellschaft ein Exemplar erhalten.

    In jedem EWR-Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands und Luxembourg, in dem die Prospektrichtlinie umgesetzt wurde, richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedstaat im Sinne des Artikel 2(1)(e) der Prospektrichtlinie.

    Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernimmt eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

    Die Gesellschaft und die Joint Bookrunners sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jedwede Verpflichtung oder Verantwortlichkeit ab, irgendeine der in dieser Ankündigung beinhalteten, auf die Zukunft bezogenen Aussagen, zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Information, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

    Die Joint Bookrunners, von denen manche oder alle durch die Prudential Regulation Authority autorisiert sind, und durch die Financial Conduct Authority und die Prudential Regulation Authority reguliert werden, handeln in Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst. In Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang betrachten die Joint Bookrunners niemanden sonst als ihren jeweiligen Klienten und sind abgesehen von der Gesellschaft niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren jeweiligen Klienten bieten, oder Beratung in Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang, den Inhalten dieser Bekanntmachung oder anderen in dieser Bekanntmachung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Themen zu leisten.

    In Zusammenhang mit dem Börsengang der Aktien der Gesellschaft können die Joint Bookrunners sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen Teile der im Rahmen des Börsengangs angebotenen Aktien selbst erwerben, und in dieser Eigenschaft diese Aktien sowie andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit in Zusammenhang stehende Investitionen auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Aktien der Gesellschaft, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Joint Bookrunners sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft beinhalten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunners sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäften) mit Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunners sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft kaufen, halten oder veräußern könnten. Die Joint Bookrunners beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen über das rechtlich und regulatorisch geforderte Maß hinaus offenzulegen.

    Weder die Joint Bookrunners oder ihre jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigte übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Bekanntmachung) oder jeglicher anderen Information über die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise in Zusammenhang damit.

    MiFiD II

    Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für den Zweck der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in den Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf den Börsengang.

    Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

    Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

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    25.04.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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