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    DGAP-News  475  0 Kommentare Constantin Medien AG: Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr. Dieter Hahn beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und Franz Enderle ein





    DGAP-News: Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Rechtssache


    Constantin Medien AG: Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr. Dieter Hahn beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und Franz Enderle ein


    27.04.2018 / 20:54



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    PRESSEMITTEILUNG




    Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr. Dieter Hahn beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und Franz Enderle ein





    - Vorläufiger Streitwert der Zahlungsklagen beläuft sich auf mindestens 3,71 Mio. Euro



    - Zudem klagt die Gesellschaft auf Vorlage von Rechnungen im Wert von 3,45 Mio. Euro




    Ismaning, 27. April 2018 - Die Constantin Medien AG hat heute vor dem Landgericht München I vier weitere Klage erhoben, um Ansprüche der Gesellschaft gegen die von Dr. Dieter Hahn kontrollierte Gesellschaft KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte, die Kanzlei des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Bernd Kuhn, und den Versammlungsleiter der Hauptversammlungen vom 6. Juli 2016 und vom 9./10. November 2016, Franz Enderle, geltend zu machen.



    Gegenstand der Klagen gegen die KF 15 GmbH sind zum einen Rückforderungsansprüche der Gesellschaft aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen fehlerhafter Abrechnung im Rahmen der Erlösverteilungsvereinbarung der Rechtsverfolgungsgemeinschaft Formel 1 in Höhe von ca. 2,05 Mio. Euro. Zum anderen beansprucht die Gesellschaft in einer weiteren Klage gegen die KF 15 GmbH Rechnungslegung wegen des trotz entsprechender Aufforderung bislang nicht erfolgten Nachweises von Kosten in Höhe von ca. 3,45 Mio. Euro aus der Rechtsverfolgung in dem Formel 1-Verfahren, die seitens der KF 15 GmbH zu ihren Gunsten behauptet und bei der Abrechnung in Ansatz gebracht wurden.

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