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     488  0 Kommentare Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG wegen Prospektfehler zu Schadensersatz verurteilt / mzs Rechtsanwälte erstreiten wichtiges OLG-Urteil für Schiffsfonds-Anleger (FOTO)

    Düsseldorf (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Langer Einsatz wird belohnt. Die Düsseldorfer Kanzlei mzs
    Rechtsanwälte engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von
    tausenden geschädigten Schiffsfonds-Anlegern. Nun hat die Fachkanzlei
    für Bank- und Kapitalmarktrecht ein bedeutsames Urteil erstritten.
    Mit Entscheidung vom 26. April 2018 hat das Oberlandesgericht
    Oldenburg die Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG aus Leer sowie Roelf
    Briese persönlich zur Leistung von Schadensersatz an eine Anlegerin
    des Briese Flottenfonds "Wangerooge" verurteilt.

    Das Streitthema waren fehlerhafte Prognosen der zu erwartenden
    Reederei-Überschüsse in einem Verkaufsprospekt zu einem Schiffsfonds.
    Nach dem Kenntnisstand der mzs Rechtsanwälte ist dies die erste
    Entscheidung eines Oberlandesgerichts, in der eine solche
    Prognoserechnung für nicht vertretbar gehalten wird.

    Der Hintergrund

    In einer Vielzahl von Gerichtsverfahren wird den Anbietern von in
    den Jahren 2007 und 2008 aufgelegten Schiffsfonds von Anlegerseite
    vorgeworfen, dass sie in den Verkaufsprospekten keine oder zu geringe
    Steigerungen der zu erwartenden Schiffsbetriebskosten einkalkuliert
    hatten.

    Schließlich waren die Schiffsbetriebskosten in allen Segmenten der
    Handelsschifffahrt in den Jahren 2005 bis 2007 regelrecht explodiert.
    Das ließ sich nicht nur einer Vielzahl von damaligen nationalen und
    internationalen Studien, sondern auch einer Fülle von
    Geschäftsberichten zu betriebenen Schiffen entnehmen.

    Insbesondere die Personalkosten, also die Gehälter der
    Schiffsbesatzungen, waren Jahr für Jahr deutlich angestiegen, was auf
    die immense Ausweitung der weltweiten Schiffsflotte und einem daraus
    resultierenden Mangel an ausgebildetem Personal zurückzuführen war.
    Diese Entwicklung wurde von zahlreichen Fondsanbietern ignoriert,
    obwohl in nahezu sämtlichen öffentlichen Studien auch für die
    Folgejahre ein anhaltender Anstieg der Betriebskosten vorhergesagt
    wurde.

    Der Fall

    Das OLG Oldenburg hatte darüber zu entscheiden, ob die
    "Liquiditäts-Prognoserechnungen" zu zwei Zielfonds im
    Verkaufsprospekt zum Briese Flottenfonds "Wangerooge" vertretbar
    waren. Diesen Prognoserechnungen war jeweils ein zu erwartender
    Reederei-Überschuss über die ersten zehn Jahre der Beteiligungsdauer
    zu entnehmen. Rechnerisch ergab sich dieser Reederei-Überschuss laut
    Prospekt aus den erzielten Nettoerlösen der Gesellschaft abzüglich
    der Betriebs- und Verwaltungskosten. Die Betriebskosten wurden dabei
    genau beziffert. Das so berechnete Ergebnis des Reederei-Überschusses
    wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren - in die Zukunft
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