Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG wegen Prospektfehler zu Schadensersatz verurteilt / mzs Rechtsanwälte erstreiten wichtiges OLG-Urteil für Schiffsfonds-Anleger (FOTO)
Düsseldorf (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/bilder -
Langer Einsatz wird belohnt. Die Düsseldorfer Kanzlei mzs
Rechtsanwälte engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von
tausenden geschädigten Schiffsfonds-Anlegern. Nun hat die Fachkanzlei
für Bank- und Kapitalmarktrecht ein bedeutsames Urteil erstritten.
Mit Entscheidung vom 26. April 2018 hat das Oberlandesgericht
Oldenburg die Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG aus Leer sowie Roelf
Briese persönlich zur Leistung von Schadensersatz an eine Anlegerin
des Briese Flottenfonds "Wangerooge" verurteilt.
Das Streitthema waren fehlerhafte Prognosen der zu erwartenden
Reederei-Überschüsse in einem Verkaufsprospekt zu einem Schiffsfonds.
Nach dem Kenntnisstand der mzs Rechtsanwälte ist dies die erste
Entscheidung eines Oberlandesgerichts, in der eine solche
Prognoserechnung für nicht vertretbar gehalten wird.
- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/bilder -
Langer Einsatz wird belohnt. Die Düsseldorfer Kanzlei mzs
Rechtsanwälte engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von
tausenden geschädigten Schiffsfonds-Anlegern. Nun hat die Fachkanzlei
für Bank- und Kapitalmarktrecht ein bedeutsames Urteil erstritten.
Mit Entscheidung vom 26. April 2018 hat das Oberlandesgericht
Oldenburg die Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG aus Leer sowie Roelf
Briese persönlich zur Leistung von Schadensersatz an eine Anlegerin
des Briese Flottenfonds "Wangerooge" verurteilt.
Das Streitthema waren fehlerhafte Prognosen der zu erwartenden
Reederei-Überschüsse in einem Verkaufsprospekt zu einem Schiffsfonds.
Nach dem Kenntnisstand der mzs Rechtsanwälte ist dies die erste
Entscheidung eines Oberlandesgerichts, in der eine solche
Prognoserechnung für nicht vertretbar gehalten wird.
Der Hintergrund
In einer Vielzahl von Gerichtsverfahren wird den Anbietern von in
den Jahren 2007 und 2008 aufgelegten Schiffsfonds von Anlegerseite
vorgeworfen, dass sie in den Verkaufsprospekten keine oder zu geringe
Steigerungen der zu erwartenden Schiffsbetriebskosten einkalkuliert
hatten.
Schließlich waren die Schiffsbetriebskosten in allen Segmenten der
Handelsschifffahrt in den Jahren 2005 bis 2007 regelrecht explodiert.
Das ließ sich nicht nur einer Vielzahl von damaligen nationalen und
internationalen Studien, sondern auch einer Fülle von
Geschäftsberichten zu betriebenen Schiffen entnehmen.
Insbesondere die Personalkosten, also die Gehälter der
Schiffsbesatzungen, waren Jahr für Jahr deutlich angestiegen, was auf
die immense Ausweitung der weltweiten Schiffsflotte und einem daraus
resultierenden Mangel an ausgebildetem Personal zurückzuführen war.
Diese Entwicklung wurde von zahlreichen Fondsanbietern ignoriert,
obwohl in nahezu sämtlichen öffentlichen Studien auch für die
Folgejahre ein anhaltender Anstieg der Betriebskosten vorhergesagt
wurde.
Der Fall
Das OLG Oldenburg hatte darüber zu entscheiden, ob die
"Liquiditäts-Prognoserechnungen" zu zwei Zielfonds im
Verkaufsprospekt zum Briese Flottenfonds "Wangerooge" vertretbar
waren. Diesen Prognoserechnungen war jeweils ein zu erwartender
Reederei-Überschuss über die ersten zehn Jahre der Beteiligungsdauer
zu entnehmen. Rechnerisch ergab sich dieser Reederei-Überschuss laut
Prospekt aus den erzielten Nettoerlösen der Gesellschaft abzüglich
der Betriebs- und Verwaltungskosten. Die Betriebskosten wurden dabei
genau beziffert. Das so berechnete Ergebnis des Reederei-Überschusses
wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren - in die Zukunft
In einer Vielzahl von Gerichtsverfahren wird den Anbietern von in
den Jahren 2007 und 2008 aufgelegten Schiffsfonds von Anlegerseite
vorgeworfen, dass sie in den Verkaufsprospekten keine oder zu geringe
Steigerungen der zu erwartenden Schiffsbetriebskosten einkalkuliert
hatten.
Schließlich waren die Schiffsbetriebskosten in allen Segmenten der
Handelsschifffahrt in den Jahren 2005 bis 2007 regelrecht explodiert.
Das ließ sich nicht nur einer Vielzahl von damaligen nationalen und
internationalen Studien, sondern auch einer Fülle von
Geschäftsberichten zu betriebenen Schiffen entnehmen.
Insbesondere die Personalkosten, also die Gehälter der
Schiffsbesatzungen, waren Jahr für Jahr deutlich angestiegen, was auf
die immense Ausweitung der weltweiten Schiffsflotte und einem daraus
resultierenden Mangel an ausgebildetem Personal zurückzuführen war.
Diese Entwicklung wurde von zahlreichen Fondsanbietern ignoriert,
obwohl in nahezu sämtlichen öffentlichen Studien auch für die
Folgejahre ein anhaltender Anstieg der Betriebskosten vorhergesagt
wurde.
Der Fall
Das OLG Oldenburg hatte darüber zu entscheiden, ob die
"Liquiditäts-Prognoserechnungen" zu zwei Zielfonds im
Verkaufsprospekt zum Briese Flottenfonds "Wangerooge" vertretbar
waren. Diesen Prognoserechnungen war jeweils ein zu erwartender
Reederei-Überschuss über die ersten zehn Jahre der Beteiligungsdauer
zu entnehmen. Rechnerisch ergab sich dieser Reederei-Überschuss laut
Prospekt aus den erzielten Nettoerlösen der Gesellschaft abzüglich
der Betriebs- und Verwaltungskosten. Die Betriebskosten wurden dabei
genau beziffert. Das so berechnete Ergebnis des Reederei-Überschusses
wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren - in die Zukunft