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    Strompreiserhöhungen  570  0 Kommentare Verbraucherzentrale NRW mahnt Trojaner-Schreiben von Strom- und Gasanbietern ab (FOTO)

    Düsseldorf (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Bonusverwehrung, verschleppte Guthabenauszahlung und
    untergeschobene Verträge: Unseriöse Vorgehensweisen von
    Stromanbietern geben immer wieder Anlass für Verbraucherbeschwerden.
    Die Verbraucherzentrale NRW hat jetzt drei Unternehmen wegen
    intransparenter Preisänderungsmitteilungen abgemahnt. "In den
    Schreiben wird der eigentliche Zweck so geschickt versteckt und
    verschleiert, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung
    kaum bemerken kann", moniert NRW-Verbraucherzentralenvorstand
    Wolfgang Schuldzinski: "womit er dann auch sein Sonderkündigungsrecht
    für den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter verpasst." Die
    Energieversorger Strogon, Fuxx-Die Sparenergie GmbH und EVD
    (EnergieVersorgung Deutschland) wurden unter anderem aufgefordert,
    Verbrauchern keine Preisänderungen per E-Mail anzukündigen, ohne
    diese im Betreff auch eindeutig als solche zu kennzeichnen. Wenn
    Schreiben noch weitere Informationen enthalten, seien die
    Informationen zu den Preisänderungen deutlich hervorzuheben.

    Energieanbieter müssen ihre Kunden auf transparente und
    verständliche Weise über Vertragsänderungen und Preiserhöhungen
    unterrichten - so gibt es der Gesetzgeber vor. Eine rechtzeitige
    Ankündigung ist ebenso vorgeschrieben wie der Hinweis, dass Kunden
    bei Preisanhebungen ein Sonderkündigungsrecht haben. Phantasievoll
    und findig interpretieren einige Unternehmen Transparenz und
    Verständlichkeit in der Kommunikation mit dem Kunden jedoch auf
    eigene Weise. "Per E-Mail oder Post werden Schreiben mit blumig
    formuliertem Betreff oder vermeintliche Servicemitteilungen
    verschickt, die über ihren tatsächlichen Anlass hinwegzutäuschen
    versuchen", zeigt Schuldzinski auf: "Da ist von
    Energiemarktentwicklungen oder Serviceinformationen die Rede, was
    Kunden dazu verleiten kann, die E-Mail ungelesen wegzuklicken oder
    den Brief als vermeintliches Werbeschreiben ungelesen ins Altpapier
    zu sortieren."

    Tatsächlich entpuppen sich diese Schreiben jedoch als "Trojaner":
    Denn nach ausführlichen Unternehmensinformationen wird eher beiläufig
    oder als Randnotiz über die anstehenden Preiserhöhungen informiert.
    Oder die höheren Strompreise werden erst offensichtlich, wenn sich
    der Kunde durch einige Seiten der mitgeschickten neuen allgemeinen
    Geschäftsbedingungen durchklickt. "Da wundert es nicht, wenn
    Ratsuchende in den Beratungsstellen berichten, erst beim Erhalt der
    nächsten Rechnung von der Preiserhöhung erfahren zu haben", so
    Schuldzinski.

    Drei Anbieter - Strogon, Fuxx-Die Sparenergie und EVD -, die zum
    Teil auch in den gängigen Vergleichsportalen beim Ranking auf den
    ersten Seiten erscheinen, hat die Verbraucherzentrale NRW wegen solch
    intransparenter Preiserhöhungsschreiben abgemahnt. "Zwar ist im
    Gesetz nicht detailliert geregelt, wie eine verständliche und
    nachvollziehbare Ankündigung aussehen muss, aber ein Betreff wie
    'Servicestark und zukunftssicher - Vertragsinformationen' oder
    'Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen' ist sicher nicht
    gemeint", erläutert der Verbraucherzentralenvorstand.

    Wenn die Anbieter das kritisierte Verfahren nicht unterlassen,
    wird die Verbraucherzentrale NRW klagen. "Richter müssen dann
    entscheiden, ob wir mit unserer Auffassung richtig liegen, dass
    Kunden bei einer E-Mail bereits unmittelbar im Betreff den Hinweis
    auf die Preiserhöhung erkennen müssen", beschreibt Schuldzinski die
    weiteren Schritte.

    Für eine transparente Information über Preisänderungen wäre es
    nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auch wünschenswert, wenn
    alter und neuer Preis in einer Gegenüberstellung aufgeführt werden.
    "Denn vielfach wird nur der neue Preis genannt. Erst durch einen
    Vergleich mit den bisherigen Vertragsunterlagen muss der Kunde dann
    selbst ermitteln, wie stark dieser tatsächlich steigen wird. Da wird
    damit kalkuliert, dass er sich diese Mühe gar nicht erst macht und
    den neuen Preis akzeptiert anstatt zu vergleichen und zu einem
    günstigeren Anbieter zu wechseln", so Schuldzinski.

    Dass der Vorher-Nachher-Preisvergleich auf einen Blick durchaus
    ein praktikables Verfahren der Kundeninformation ist, machen einige
    Energieanbieter übrigens schon vorbildlich vor.

    OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/121716
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_121716.rss2

    Pressekontakt:
    Michelle Jahn
    Tel. (0211) 38 09-173
    michelle.jahn@verbraucherzentrale.nrw



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