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     475  0 Kommentare EU stärkt ihr Arsenal im Kampf gegen die Finanzkriminalität mit der fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie

    Laut LexisNexis® Risk Solutions müssen Unternehmen verstärkt Due-Diligence-Maßnahmen ergreifen, um die neuen Vorschriften für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

    FRANKFURT, Deutschland, 17. Mai 2018 /PRNewswire/ -- LexisNexis® Risk Solutions, ein globaler Anbieter von Informationslösungen, weist auf die Bedeutung der fünften Geldwäscherichtlinie hin, die das Europäische Parlament verabschiedet hat. Diese baut auf der im Mai 2015 umgesetzten vierten Richtlinie auf und zielt darauf ab, die Nutzung des Finanzsystems für Finanzkriminalität, inklusive Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu verhindern.

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    Die vorgeschlagenen Änderungen sind Teil des umfassenderen Aktionsplans der Europäischen Kommission, um die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Insbesondere hat LexisNexis® Risk Solutions fünf wesentliche Änderungen an der aktuellen Gesetzeslage hervorgehoben, die Finanzinstitute und andere Organisationen beachten müssen, um Anti-Geldwäsche-Regelungen einzuhalten.

    • Digitale Währungen: Als Reaktion auf die zunehmenden Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit digitalen Währungen sind alle virtuellen Währungsumtauschplattformen und Inhaber digitaler Geldbörsen dazu verpflichtet, eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.
    • Prepaid-Karten: Um die Finanzkriminalität im Zusammenhang mit anonymen Prepaid-Instrumenten zu verringern, müssen Händler eine strengere Kundenüberprüfung durchführen. Der dafür festgelegte Schwellenwert wird von 250 EUR auf 150 EUR gesenkt.
    • Länder mit hohem Risiko: Banken müssen ihre Due Diligence überarbeiten, wenn es um Finanztransaktionen aus Ländern mit hohem Risiko geht. Dies schließt auch Länder mit ein, die nicht Teil der EU sind und unzureichende Geldwäschekontrollen aufweisen.
    • Vermehrte Befugnisse für Financial Intelligence Units (FIUs): FIUs erhalten Zugang zu Informationen, die in Zentralbanken und Kontenregistern hinterlegt sind, um die Identifizierung der Kontoinhaber zu erleichtern.
    • Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer: Die Einrichtung nationaler Register und der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht ein höheres Maß an Transparenz, wenn es um Informationen zu den tatsächlichen Eigentümern von Unternehmen geht.

    Während die am 19. April verabschiedete Richtlinie für alle Finanzinstitute gilt, wird ihre Durchsetzung laut LexisNexis® Risk Solutions auch benachbarte Branchen und Akteure wie Wirtschaftsprüfer, Notare, Immobilienmakler und Kasinos betreffen.

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    PR Newswire (dt.)
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