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    Börsen-Zeitung  639  0 Kommentare Friss oder stirb/Kommentar von Dietegen Müller über die künftige Regulierung des Euro-Clearing

    Frankfurt (ots) - Sind sich beide Seiten einig, kann alles
    bleiben, wie es ist. Gibt es aber Meinungsverschiedenheiten, holt die
    eine Seite den Knüppel heraus, und nichts ist dann mehr wie vorher.
    So lässt sich das umschreiben, worauf sich der Wirtschaftsausschuss
    des EU-Parlaments in Sachen Aufsicht über Clearinghäuser und über
    auf Euro lautende Zinskontrakte geeinigt hat. Stimmt dem der
    Europäische Rat zu - was offen ist -, erhielte die Europäische
    Marktaufsicht ESMA weitreichende Mitspracherechte über aus Sicht der
    Union systemrelevante Clearinghäuser in Drittländern. Würden sich in
    einer Stressphase des Marktes die nationalen Aufseher dieses
    Drittstaates spezifischen Vorgaben der ESMA verweigern, könnte die
    ESMA dem betroffenen Clearinghaus die Anerkennung entziehen - nach
    dem Motto "Friss oder stirb!". Ein Entzug ist das Szenario, das
    niemand im Ernstfall möchte. Im konkreten Fall sind die Protagonisten
    auf Seite des Drittstaates - nach dem Brexit - die Bank of England
    und das Londoner Clearinghaus LCH. Wie unterschiedlich sich der
    Vorschlag der EU-Parlamentarier interpretieren lässt, zeigen die
    britischen Reaktionen. Die einen halten dies für einen weicheren
    Ansatz, weil nicht zwingend eine Verlagerung des Euro-Clearing
    vorgesehen ist. Die anderen sehen eine Verschärfung, weil sich aus
    EU-Sicht systemrelevante Clearinghäuser den Vorgaben der ESMA
    unterwerfen müssen. Ein in Frankfurter Finanzkreisen gern genanntes
    Beispiel wäre etwa die Höhe des Sicherheitsabschlags (Haircut) auf
    europäische Staatsanleihen oder die zu hinterlegenden
    Sicherheitsleistungen (Margin) für ebensolche. Insbesondere aus
    europäischen Zentralbankkreisen wurde LCH vorgehalten, durch die
    Anhebung von Margins auf Peripheriebonds und spanische Staatspapiere
    in der Euro-Krise 2011/12 die Stabilität der Eurozone aufs Spiel
    gesetzt zu haben. Ein solches Szenario soll nun gar nicht mehr erst
    möglich werden. Auch soll verhindert werden, dass bei einer
    Schieflage eines systemrelevanten Drittländer-Clearinghauses
    EU-Steuerzahler letztlich für entstandene Ausfälle bei von der
    Schieflage betroffenen EU-Banken geradestehen müssen. Die endgültige
    Ausgestaltung dieses Rahmen dürfte vom Ergebnis der
    Brexit-Verhandlungen abhängen. Für im Euro-Clearing aktive Banken ist
    damit keine Rechtssicherheit gegeben, da die ESMA weitreichende
    Spielräume erhält. Viele Institute dürften hier auf eine
    Doppelstrategie setzen. Dies wird dem kleinen, aber wachsenden
    Euro-Clearing-Geschäft der Deutschen Börse weiteren Zulauf bringen.

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