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    EU-DSGVO  343  0 Kommentare Umsetzung ist Compliance- und kein IT-Thema / Unternehmen sollten ihre Datenprozesse umgehend auf Konformität prüfen und anpassen / In drei Schritten zur Compliance

    Stuttgart (ots) -

    - Querverweis: Eine Infografik liegt in der digitalen
    Pressemappe zum Download vor und ist unter
    http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

    Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) setzt
    Unternehmen europaweit unter Zugzwang, ihren Umgang mit
    personenbezogenen Daten grundlegend zu überarbeiten. Jüngste
    Datenskandale, wie der um "Cambridge Analytica" und die
    darauffolgende Anhörung des Facebook-Chefs Mark Zuckerberg im
    US-Kongress, verschaffen dem Thema zudem eine breite Aufmerksamkeit.
    Um Verstöße gegen die Verordnung zu vermeiden, sollten alle
    relevanten Verfahren auch unter Risikoaspekten beurteilt werden. Eine
    Analyse der Managementberatung Horváth & Partners zeigt: Das lässt
    sich nicht im Vorbeigehen erledigen. Empfehlenswert ist ein Vorgehen
    in drei Schritten.

    Vor zwei Jahren wurde die neue EU-DSGVO vom Europäischen Parlament
    und dem Europäischen Rat beschlossen. Jetzt läuft die Übergangsfrist
    am 25. Mai 2018 endgültig ab. Ziel der EU-DSGVO ist es, die Rechte
    der von Datenverarbeitungen betroffenen Personen besser als bislang
    und europaweit einheitlich zu schützen. Dazu zählen unter anderem
    Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, aber auch Mitarbeiter.
    Betroffen sind alle in der Europäischen Union niedergelassenen
    und/oder geschäftstätigen Unternehmen. Sie alle stehen vor der
    Herausforderung, die betroffenen datenverarbeitenden Prozesse zu
    dokumentieren, anzupassen sowie effiziente technische und
    organisatorische Maßnahmen zu definieren und zu implementieren, um
    die neuen Anforderungen der EU-DSGVO erfüllen zu können, zum Beispiel
    jederzeit Transparenz über sämtliche von einer Person gespeicherten
    Daten herzustellen - und das möglichst auf Knopfdruck.

    "Verstöße gegen die EU-DSGVO können nicht nur mit hohen Bußgeldern
    belegt werden, sondern auch der Reputation schaden", sagt Andreas
    Hopfener, Experte im Beratungssegment Risikomanagement & Compliance
    von Horváth & Partners. "Unternehmen sollten daher Compliance-Lücken
    schnellstmöglich identifizieren und schließen."

    In drei Phasen zur Herstellung von Compliance

    Mit einem stringenten Projektmanagement können Unternehmen in drei
    Phasen sicherstellen, dass ihre Personendaten verarbeitenden Prozesse
    alle Anforderungen der EU-DSGVO erfüllen. Phase eins dient der
    Identifikation von Compliance-Lücken. Unternehmen sollten die Risiken
    analysieren, die individuell für sie bestehen. Hat eine Verletzung
    der EU-DSGVO arbeitsrechtliche Konsequenzen? Welche Bußgelder drohen?
    Führen Verstöße zu einer Rufschädigung? "Risikorelevante Fragen
    stellen sich nach unserer Beobachtung noch zu wenige Unternehmen",
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