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     308  0 Kommentare '3. Symposium Kapitalmarktrecht' diskutiert Reformbedarf bei der Durchsetzbarkeit von Aktionärs- und Anlegerrechten










    DGAP-Media / 24.05.2018 / 10:10



    • Namhafte Experten aus ganz Deutschland diskutieren aktuelle Entwicklungen bei der Durchsetzbarkeit von Aktionärsrechten

    • Neue Regelungen im Marktmissbrauchsrecht stärken Befugnisse der BaFin, Möglichkeiten zur zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit bleiben offen und sind umstritten

    • Kontroverse um Beschlussmängelrecht- es besteht Reformbedarf für effektive Durchsetzbarkeit von Aktionärsrechten

    • Gesetz zur Musterfeststellungsklage ist mangelhaft - Nachteile für alle Seiten drohen


     

    Am 25. April 2018 veranstaltete die aktionaersforum service GmbH bereits zum dritten Mal das "Symposium Kapitalmarktrecht". Nachdem die Expertenveranstaltung in den vergangenen beiden Jahren in Berlin abgehalten worden war, fand sie in diesem Jahr erstmalig in Frankfurt statt. Juristen und Kapitalmarktexperten aus ganz Deutschland debattierten lebhaft über die behördliche und prozessuale Durchsetzung von Aktionärs- und Anlegerrechten sowie das Marktmissbrauchsrecht in Vorträgen und Podiumsdiskussionen. Der Diskussionsbedarf war offensichtlich: während Unternehmensanwälte "räuberische Aktionäre" auf dem Kapitalmarkt und eine "Klageindustrie" im Verbraucherrecht fürchten, argumentieren Verbraucherschützer, dass Minderheitsaktionäre Intransparenz und einem Ungleichgewicht beim Zugang zu Beweismitteln ausgesetzt sind. Weiterhin verfügten sie kaum über die Mittel und den Informationszugang, um sich gegen die finanzielle Macht und Ausdauer der Hauptaktionäre durchzusetzen. Zudem bedeute das derzeit in Einführung befindliche Musterverfahren immer noch erheblichen Aufwand und Kostenrisiko für  geschädigte Verbraucher oder Aktionäre.

     
    Keine Angst vor dem Aktionär - Wirksamkeit des Anlegerschutzes muss sich in der Rechtsprechung aber noch zeigen

     

    Dr. Thomas Heidel, Rechtsanwalt der Kanzlei MEILICKE HOFFMANN & PARTNER und Mitglied der wirtschaftsrechtlichen Abteilung des 72. Deutschen Juristentags, führte unter dem Motto "Keine Angst vor dem Aktionär" in die Veranstaltung ein. Er plädierte dafür, dass auch große institutionelle Investoren eine aktivere Rolle im Interessensausgleich zwischen Unternehmensverwaltung und Aktionären einnehmen sollten.
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