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    PTA-CMS  520  0 Kommentare Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Transaktionen eigener Aktien - Übertragung an Mitarbeiter u/o an Erste-Mitarbeiter-Privatstiftung

    Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

    Wien (pta031/25.05.2018/15:30) - Am 1. Jänner 2018 ist in Österreich das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 in Kraft getreten. Es ermög-licht der Erste Group Bank AG die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Erste Group Bank AG-Aktien, bis zu einem Gegenwert von EUR 4.500 steuer- und sozialversicherungsbefreit, an Mitarbeiter. Voraussetzung dafür ist die treuhändige Verwahrung und Verwaltung der Aktien durch eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung bis zum Ende des Dienstverhältnisses der Mitarbeiter.

    Die Erste Group Bank AG plant im Juni 2018 auf dieser gesetzlichen Grundlage die Gründung einer Erste-Mitarbeiter-Privatstiftung und anschließend den Start eines Mitarbeiteraktienprogrammes. Es ist geplant, dass die Mitarbeiter in einem ersten Schritt die in ihrem Eigentum befindlichen Erste Group Bank AG-Aktien der Erste-Mitarbeiter-Privatstiftung zur treuhändigen Verwahrung und Verwaltung überlassen können. Als Gegenleistung erhalten die Mitarbeiter, die dieses Angebot annehmen, für je 10 in die Erste-Mitarbeiter-Privatstiftung einge-brachte Aktien 1 zusätzliche Aktie der Erste Group Bank AG zugeteilt. Auch in den kommenden Jahren sollen Aktien der Erste Group Bank AG an Mitarbeiter der Erste Group und/oder an eine Erste-Mitarbeiter-Privatstiftung unentgeltlich zugeteilt werden.

    Durch die einheitliche Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung durch eine Erste-Mitarbeiter-Privatstiftung kann ein weiterer stabiler Kernaktionär der Erste Group Bank AG gebildet werden.

    Mit Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG hat der Vorstand der Erste Group Bank AG am 24. Mai 2018 zum Zweck der Über-tragung an die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung die beabsichtigte Veräußerung sowie den beabsichtigten Erwerb von Erste Group-Aktien innerhalb des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen beschlossen. Die Genehmi-gung durch den Aufsichtsrat erfolgte ebenfalls am 24. Mai 2018.

    Mit diesem Beschluss ist es der Erste Group Bank AG möglich, im Rahmen eines Veräußerungsprogramms bis zu 300.000 Aktien der Erste Group (0,07% des Grundkapitals) zwischen dem 1. Juni 2018 und dem 16. Mai 2022 zu verkaufen sowie im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 300.000 Aktien der Erste Group zwischen dem 1. Juni 2018 und dem 16. November 2019 zu kaufen.

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