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     1233  0 Kommentare Widerrufsjoker: Baufinanzierungen der Degussa Bank mit guten Chancen

    Die Degussa-Bank hat in zahlreichen Baufinanzierungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, die dafür sorgen, dass die Kredite noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können. Dieser sogenannte Widerrufsjoker bewirkt, dass Verbraucher aus laufenden Darlehen aussteigen können, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen.

    Wo Immobilienbesitzer besonders gute Chancen auf den Widerrufsjoker haben, haben wir im Blog der Interessengemeinschaft Widerruf mehrfach dargestellt. Heute soll es um eine kleinere Bank gehen, die aber dennoch im Baufinanzierungsgeschäft ein ordentliches Wörtchen mitredet: die Degussa-Bank aus Frankfurt am Main.

    Besonders bei Darlehen aus dem Zeitraum Juni 2010 bis 2011 hat die Bank nach unseren Erkenntnissen massiv geschlampt und damit dem Widerrufsjoker Tür und Tor geöffnet. Diese Fehler betreffen sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die sogenannten Pflichtangaben. Diese Informationen hat der Gesetzgeber zur Voraussetzung gemacht, damit ein Kreditvertrag korrekt ist. Fehlen Pflichtangaben oder sind diese falsch oder unvollständig, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

    Solche Baufinanzierungen können demnach noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das bedeutet beispielsweise: Ein Darlehen aus 2011, das eine Zinsbindung bis 2021 aufweist, kann aktuell noch widerrufen werden, wenn es entsprechende Fehler aufweist. Damit kommt ein privater Kreditnehmer drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung aus dem Darlehen heraus. Er kann somit den Zinssatz deutlich reduzieren und sichert sich zudem diesen niedrigen Zins langfristig sichern.

    So ist uns jüngst ein Darlehen aus Ende 2010 zur Prüfung eingereicht worden, das gravierende Fehler aufweist. In dem Kredit wird eine Widerrufsbelehrung verwendet, die vom Gesetzgeber nur bis Juni 2010 vorgegeben war. Damit fehlen sämtliche, sehr wesentlichen Änderungen für die Gestaltung eines privaten Kredits, die in einer Gesetzesänderung ab Juni 2010 vorgeschrieben sind. Im Klartext: Hier hat die Degussa Bank also über mehrere Monate geschlafen!

    Auch in späteren Krediten haben sich wesentliche Fehler eingeschlichen: So fehlt – ähnlich wie bei der ING Diba – in zahlreichen Fällen die Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen Tilgung der Baufinanzierung. Dies ist aber eine Pflichtangabe, ohne die die übliche Widerrufsfrist von 14 Tage nicht zu laufen beginnt. Das bedeutet: Auch Jahre nach Abschluss kann der Kunde noch den Widerruf erklären und die Rückabwicklung seines Darlehens fordern.

    Für das oben erwähnte Darlehen aus Ende 2010 bedeutet das beispielsweise folgendes: Eigentlich ist der Kunde noch bis Ende 2020 an seinen Zinssatz von fast vier Prozent gebunden. Durch den Widerruf kann er jedoch nun 3,5 Jahre früher aus dem Darlehen aussteigen und in eine andere Finanzierung wechseln, die ihn geschätzt nur noch 1,5 Prozent Zins kostet. Pro 100.000 Euro Kreditsumme ergibt sich damit eine Ersparnis von 2.500 Euro jährlich! Zusätzlich schuldet ihm die Bank noch eine Verzinsung sämtlicher Zins- und Tilgungsleistungen seit Darlehensbeginn. Auch das addiert sich noch einmal zu einer ordentlichen Summe.

    Fazit: Baufinanzierungen bei der Degussa Bank sind mit Blick auf den sogenannten Widerrufsjoker sehr aussichtsreich. Ein eigenmächtiges Vorgehen des Kunden ist in der Regel jedoch wenig sinnvoll, da die Degussa Bank die Ansprüche in der Regel zurückweist. Verbraucher sollten daher zunächst ihren Kreditvertrag kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info prüfen lassen. Im Zuge dieser Prüfung erfahren sie nicht nur, ob der eigene Darlehensvertrag angreifbar ist, sondern auch, wie die konkreten nächsten Schritte zur Umsetzung des Widerrufsjokers aussehen und welche Kosten damit verbunden wären.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Baufinanzierungen der Degussa Bank mit guten Chancen Die Degussa-Bank hat in zahlreichen Baufinanzierungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, die dafür sorgen, dass die Kredite noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können. Dieser sogenannte Widerrufsjoker bewirkt, dass Verbraucher aus laufenden Darlehen aussteigen können, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen.