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    Widerruf Baufinanzierung  12709  0 Kommentare
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    Widerruf Baufinanzierung: Jetzt dank BGH-Urteil tausende Euros sparen!

    Ein Hoffnungsschimmer für viele Häuslebauer: Bundesgerichtshof fällt Hammer-Urteil! Viele Eigenheimbesitzer dürften nun vom Widerrufsjoker profitieren. Einzige Bedingung: Das Darlehen muss im Fernabsatz geschlossen worden sein. Ist dies der Fall, so können die Verträge noch heute widerrufen werden und Darlehensnehmer somit aus hochverzinsten Krediten aussteigen. Der Hammer: Kunden haben nun sogar Anspruch auf einen Nutzungsersatz. Welche Banken betroffen sind und wie Sie nun am besten vorgehen, haben wir für Sie zusammengefasst!

     

    Welches Urteil hat der Bundesgerichtshof gefällt?

     

    Das aktuelle Urteil des BGH erlaubt Darlehensnehmern den Ausstieg aus hochverzinsten und laufenden Baufinanzierungen. Das Urteil (Az.: XI ZR 160/17) bezieht sich auf Darlehen, abgeschlossen in einem Fernabsatzgeschäft zwischen November 2002 und Juni 2010.

     

    Fernabsatzgeschäft - was bedeutet das?

     

    Ein Fernabsatzgeschäft findet dann statt, wenn der Kunde weder persönlichen Kontakt zur Bank, noch zu einem Vermittler der Bank, hatte. Im Klartext heißt das: Der Kreditvertrag darf weder bei einem Vertreterbesuch, noch in den Geschäftsräumen der Bank selbst abgeschlossen worden sein. Fernabsatzgeschäfte laufen in der Regel per Post, Telefon oder Mail ab. Von diesem Modell haben in der Vergangenheit besonders drei Banken Gebrauch gemacht: Die ING Diba, die DSL-Bank und die DKB. Die besten Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf haben Sie daher bei genau diesen Banken. Der aussichtsreichste Zeitraum für einen dortigen Widerruf beläuft sich auf die Zeit zwischen 2008 und 2010, da im Regelfall hier noch eine laufende Zinsbindung greifen dürfte.

    Achtung: Ein Widerruf ist hier viel lukrativer als eine Kündigung, da bei einer solchen eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank verlangt werden könnte!

     

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    Welchen Profit habe ich als Kunde von dem neuen BGH-Urteil?

     

    Durch das neue Urteil sind Sie dazu befugt Ihre Baufinanzierung zu widerrufen und in eine Finanzierung mit niedriger Verzinsung zu wechseln. Sie umgehen also die Vorfälligkeitsentschädigung und profitieren von der Niedrigzinsphase! Auch steht Ihnen bei einem Widerruf eine sogenannte Nutzungsentschädigung zu, die die Bank Ihnen als Kunden zahlen muss.

    Konkret bedeutet das: Im Einzelfall muss die Bank Ihnen sämtliche Zahlungen, die Sie bereits zur Tilgung getätigt haben, verzinsen. Die Summe dessen kann häufig bis zu fünf oder zehn Prozent der Kreditsumme ausmachen. Eine Win-Win-Situation für Sie!

     

    Was passiert mit Darlehen, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden?

     

    Auch hier finden sich häufig Fehler, die bewirken können, dass man ohne Vofälligkeitsentschädigung aus der hochverzinsten Baufinanzierung rauskommen kann. Betroffen sind hier aus der Erfahrung heraus die Commerzbank, die DSL-Bank, die Deutsche Bank, sowie die ING Diba. Trotz laufender Zinsbindung haben Sie auch hier die Möglichkeit auszusteigen und sich dank der anhaltenden Niedrigzinsphase einen Vertrag zu besseren Konditionen zu sichern.

     

    Wie gehe ich vor?

     

    Wir, als Experten in Sachen Widerruf, raten Ihnen Ihren Vertrag vorerst einmal überprüfen zu lassen. Juristische Hilfe ist hierbei unabdingbar. Auch ist es wichtig, dass Sie sich nicht vorschnell auf Vergleiche mit der Bank einlassen, da durch einen Widerruf häufig mehr herauszuholen ist, als die Bank Ihnen anbietet.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 02461-8081 oder info@mingers-kreuzer.de zur Verfügung!

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
    Widerruf Baufinanzierung Widerruf Baufinanzierung: Jetzt dank BGH-Urteil tausende Euros sparen! Ein Hoffnungsschimmer für viele Häuslebauer: Bundesgerichtshof fällt Hammer-Urteil! Viele Eigenheimbesitzer dürften nun vom Widerrufsjoker profitieren. Einzige Bedingung: Das Darlehen muss im Fernabsatz geschlossen worden sein. Ist dies der Fall, so können die Verträge noch heute widerrufen werden und Darlehensnehmer somit aus hochverzinsten Krediten aussteigen. Der Hammer: Kunden haben nun sogar Anspruch auf einen Nutzungsersatz. Welche Banken betroffen sind und wie Sie nun am besten vorgehen, haben wir für Sie zusammengefasst!