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    Envion AG  7119  0 Kommentare Gericht untersagt den Verkauf von Firmenanteilen - CEO Matthias Woestmann, Hauptanteilseigner Jutta Freifrau von Falkenhausen und Thomas van Aubel juristisch an die Kette gelegt

    Berlin (ots) - Das Berliner Landgericht hat einer einstweiligen
    Verfügung des Gründerteams der envion AG unter der Führung von
    Michael Luckow stattgegeben, die es envion CEO Matthias Woestmann,
    seinem Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta
    Freifrau von Falkenhausen unter Androhung von Strafe untersagt,
    Anteile des Unternehmens, die sie über ihre Firmen halten, an Dritte
    zu verkaufen. Auch verfügte das Gericht "alle Handlungen zu
    unterlassen, die zu einer Übertragung oder Belastung der
    Vermögenswerte der Envion AG führen" (LG Berlin, Kammer für
    Handelssachen 90, Aktenzeichen 90 O 38/18). Alle Antragspunkte des
    Gründerteams wurden damit vom Gericht bestätigt.

    Das Gründerteam von envion hielt ursprünglich 81 % an dem
    Unternehmen bis CEO Matthias Woestmann eine illegitime
    Kapitalerhöhung vornehmen ließ und damit den Gründeranteil auf 33 %
    verwässerte. Stattdessen halten nun Matthias Woestmann über seine
    Firma Quadrat Capital GmbH und sein Freund und Rechtsberater Thomas
    van Aubel sowie dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Frankenhausen über
    die Sycamore GmbH die Mehrheitsanteile. Dagegen wehren sich die
    Gründer juristisch. Nach wie vor gibt es nach der illegitimen
    Firmenübernahme seitens CEO Woestmann, seinem Geschäftspartner Thomas
    van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen offenbar
    keine ernstzunehmenden Anzeichen dafür, den eigentlichen
    Unternehmensplan zu verwirklichen.

    Mit der gerichtlichen Verfügung ist nun das Trio um CEO Woestmann
    nicht mehr in der Lage, Unternehmensanteile an Dritte zu verkaufen
    oder zu verpfänden. Damit bestätigte das Gericht auch die
    Argumentation der Gründer, dass sie illegal aus ihrer
    Mehrheitsposition herausgedrängt wurden, was zum Stillstand und somit
    zu einem erheblichem Schaden der Investoren führte.

    Die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes ist eindeutig: Es
    gibt einen Vertrag zwischen Woestmanns Unternehmen "Quadrat Capital
    GmbH", welche die Anteile der Gründer, gesammelt in der Gründerfirma
    "Trado GmbH", hielt. Gegen diesen Vertrag verstieß Woestmann eklatant
    durch die illegitime Kapitalerhöhung, die er später durch
    zweifelhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Anschuldigungen
    gegen die Gründer zu rechtfertigen versuchte. Durch eine
    Medienkampagne, in der falsche Tatsachenbehauptungen seitens CEO
    Woestmann verbreitet wurden, unternahm er den Versuch, von seinen
    komplizenhaften und in höchstem Maße verwerflichen Machenschaften
    abzulenken. Um ihr Ziel der Übernahme von envion AG zu erreichen, zog
    das Trio CEO Woestmann, Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von
    Falkenhausen eine illegitime Kapitalerhöhung durch, die nicht mit den
    eigentlich berechtigten Mehrheitseignern, nämlich den Gründern,
    abgesprochen war. Alle drei müssen nun dafür die juristischen
    Konsequenzen für ihr Handeln tragen.

    Die Namen von Envion CEO Woestmann, Jutta Freifrau von
    Falkenhausen ihrem Ehemann Thomas van Aubel und IBG-Manager Dinnies
    von der Osten sind mittelbar und unmittelbar verbunden mit einer
    längeren Liste von Unternehmen, die für einige von Deutschlands
    größeren Firmenskandalen stehen (BALDA, Q-Cells, Solon, IBG).

    In einem Interview mit dem Schweizer Wirtschaftsnachrichtendienst
    SWI, verneinte CEO Woestmann nicht, dass seine Handlung illegal
    waren, als er die unrechtmäßige Kapitalerhöhung zu Gunsten seines
    Kompagnons van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von
    Falkenhausen ausführte. Envion-Investoren berichteten von einem
    Telefongespräch mit Woestmann am 28.Mai 2018, in dem dieser sogar
    gesagt haben soll, er erwarte dafür von einem Gericht für schuldig
    befunden zu werden und dass er mit einem Urteil auf Schadensersatz
    rechne.

    Die Gründer von Envion versichern, dass sie solange juristisch
    gegen Woestmann, van Aubel und Freifrau von Falkenhausen vorgehen
    werden, bis sie wieder ihre Mehrheit am Unternehmen zurückerhalten
    haben, um den Schaden der Investoren zu minimieren und das
    Unternehmenskonzept umzusetzen. Die Investoren erleiden jeden Monat,
    den sie vergeblich auf die erhofften monatlichen Renditen in
    Millionenhöhe warten, einen erheblichen finanziellen Verlust. Zuletzt
    am 16.05.2018 mussten sie zudem hinnehmen, dass sich der Börsenwert
    der von ihnen gehaltenen Token (Wertpapiere) aufgrund der
    bekanntgewordenen Vorgänge und Falschmeldungen halbierte und das mit
    einem Gesamtverlust von über 15 Millionen USD innerhalb von 24
    Stunden.

    Nächster Gerichtstermin ist am 21. Juni 2018 in Berlin.

    OTS: NAIMA Strategic Legal Services GmbH
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