Karlsruhe: Beamte und damit Lehrer dürfen nicht streiken
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. Juni 2018 entschieden, dass Beamte und damit Lehrer nicht streiken dürfen. Anlass des Urteils war eine Klage von vier Lehrern. Diese hatten während der Arbeitszeit an Protestveranstaltungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen; sie waren dafür disziplinarisch belangt worden. Hiergegen hatten sie geklagt. Nun hat der Zweite Senat
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Ein Beitrag von Josef Kraus.