checkAd

     377  0 Kommentare Karlsruhe: Beamte und damit Lehrer dürfen nicht streiken

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. Juni 2018 entschieden, dass Beamte und damit Lehrer nicht streiken dürfen. Anlass des Urteils war eine Klage von vier Lehrern. Diese hatten während der Arbeitszeit an Protestveranstaltungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen; sie waren dafür disziplinarisch belangt worden. Hiergegen hatten sie geklagt. Nun hat der Zweite Senat

    Der Beitrag Karlsruhe: Beamte und damit Lehrer dürfen nicht streiken erschien zuerst auf Tichys Einblick.

    Ein Beitrag von Josef Kraus.


    Verfasst von Tichys Einblick
    Karlsruhe: Beamte und damit Lehrer dürfen nicht streiken Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. Juni 2018 entschieden, dass Beamte und damit Lehrer nicht streiken dürfen. Anlass des Urteils war eine Klage von vier Lehrern. Diese hatten während der Arbeitszeit an Protestveranstaltungen der …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer